Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2026 zur Klage bayerischer Landwirte gegen die Ausweisung sogenannter roter Gebiete. Landwirte hatten geklagt, weil sie die bisherigen Regeln zur Abgrenzung nitratbelasteter Gebiete in der Düngeverordnung für zu ungenau hielten. Das Gericht bestätigt nun in der Urteilsbegründung, dass die Bundesregierung die Kriterien für die Gebietsabgrenzung kurzfristig klar und rechtssicher festlegen muss. Dem Urteil zufolge muss entsprechend Agrarminister Alois Rainer „zügig eine den genannten Maßgaben Rechnung tragende Neuregelung“ schaffen.
Dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner:
„Die Urteilsbegründung stellt unmissverständlich klar: Der Schutz von Trink- und Grundwasser in Deutschland ist eine zentrale Gemeinwohlaufgabe. Dort, wo das Grundwasser stark mit Nitrat belastet ist, muss das Düngerecht klare Regeln für sauberes Wasser und gegen Überdüngung festlegen. Das Gericht hat bereits im Oktober 2025 im mündlichen Urteil klar bestätigt, dass die Bundesregierung jetzt nachbessern muss. Wir erwarten von Agrarminister Alois Rainer, dass er inzwischen einen sorgfältig ausgearbeiteten Entwurf für eine verbesserte Düngeverordnung vorliegen hat und diesen unverzüglich in den Gesetzesprozess einbringt. Es braucht endlich Rechtssicherheit für Wasserschutz und Landwirtschaft. Eine vollständige betriebliche Nährstoffbilanz ist dabei das zentrale Instrument, um Verursacher von Überdüngung in roten Gebieten klar von nicht verantwortlichen Betrieben zu unterscheiden.“
Hintergrund:
In sogenannten roten Gebieten, in denen der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat je Liter Grundwasser überschritten wird, müssen Agrarbetriebe gemäß EU-Wasserschutzrecht die Düngung um 20 Prozent reduzieren. Diese EU-weit geltende Maßnahme dient der Nitratreduktion und dem Schutz des Grundwassers. Das Bundesverwaltungsgericht stellt in der Urteilsbegründung klar, dass die dadurch auftretenden Ertragsminderungen nicht die Grundrechte auf Eigentum und Berufsfreiheit der Landwirte verletzt. Zuvor hatte die DUH eine Klage für den Gewässerschutz gegen die Bundesregierung gewonnen. Dem Urteil zufolge muss die Bundesregierung die bestehenden Düngeregeln massiv nachbessern und ein Nitrat-Aktionsprogramm vorlegen.
Landwirte in Bayern hatten geklagt, weil sie in den bayrischen Regelungen die Ränder für die Gebiete mit Auflagen zur Düngereduktion für nicht hinreichend begründet hielten. Das Bundesverwaltungsgericht gab den Landwirten Recht und stellte fest, dass dafür die ungenauen Vorgaben in der bundesweit geltenden Düngeregelung verantwortlich sei und nun die betreffende Düngeverordnung nachgebessert werden müsse. In der Urteilsbegründung heißt es: „Es obliegt dem Bundesverordnungsgeber, zügig eine den genannten Maßgaben Rechnung tragende Neuregelung der Ermächtigungsgrundlage zu schaffen, auf deren Grundlage dann wirksame Gebietsausweisungen durch die Landesregierungen erfolgen können.“
Link:
Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts: https://www.bverwg.de/de/241025U10CN1.25.0
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
