– Staatsanwaltschaft Frankfurt führt im Abgasskandal Razzien bei 
     Mitsubishi durch
   – In zahlreichen Mitsubishi-Modellen sollen illegale 
     Abschalteinrichtungen eingebaut worden sein
   – Rechtsanwalt Claus Goldenstein erklärt die Rechtslage für 
     betroffene Fahrzeughalter
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat gestern im Rahmen des Dieselskandals 
bundesweit Razzien in den Geschäftsräumen von Mitsubishi durchgeführt. 
Mitsubishi-Halter müssen sich daher auf eine zeitnahe Rückrufaktion ihrer 
Fahrzeuge einstellen. Dem Konzern droht ein Schaden in Milliardenhöhe. Was 
betroffene Verbraucher nun wissen müssen, erklärt Claus Goldenstein. Er ist 
Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, die im Abgasskandal 
mehr als 17.800 Mandanten vertritt und unter anderem für den ersten BGH-Fall in 
der Sache verantwortlich ist:
„Dass der Abgasskandal auch Mitsubishi erreicht, war nur eine Frage der Zeit: 
Bereits im Oktober 2019 veröffentlichte der RBB Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes
(KBA), nach denen der Mitsubishi Outlander mit einem 2,2 Liter Dieselmotor die 
erlaubten Stickoxide-Werte um mehr als das Fünffache überschreitet. Die 
Staatsanwaltschaft Frankfurt vermutet in dem Fahrzeug – sowie in weiteren 1,6 
und 2,2 Liter Diesel-Modellen des Herstellers – den Einbau illegaler 
Abschalteinrichtungen. Diese geben in Testsituationen einen geringen 
Schadstoffausstoß vor, als es tatsächlich der Fall ist.
Wir von Goldenstein & Partner gehen davon aus, dass die Staatsanwaltschaft 
bereits stichhaltige Beweise gegen Mitsubishi gesammelt hat und schon bald 
Anklage erheben wird. Dadurch könnte ein enormer Schaden für den Konzern 
entstehen. Volkswagen musste beispielsweise bereits Straf- und 
Entschädigungszahlungen in Höhe von rund 30 Milliarden Euro im Rahmen des 
Dieselskandals zahlen. Gleichzeitig müssen sich betroffene Fahrzeughalter auf 
einen zeitnahen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt sowie die Durchführung 
von Software-Updates einstellen.
Teilweise versuchen Hersteller einem offiziellen Rückruf zuvorzukommen und 
betroffene Halter durch Prämien bereits vorab zu der Durchführung eines 
Software-Updates zu bringen. Ein Software-Update ist jedoch kein harmloser 
Eingriff: Im Rahmen des Dieselskandals wurden weltweit bei Millionen Fahrzeugen 
diverse Software-Updates installiert. Nicht wenige Fahrzeughalter klagten im 
Anschluss über Motorstörungen sowie einen erhöhten Kraftstoffverbrauch. Daher 
raten wir dazu, ein Software-Update nur durchführen zu lassen, wenn es 
verpflichtend ist.
Da die Halter der betroffenen Fahrzeuge davon ausgingen, dass ihre Fahrzeuge die
gültigen Umweltnormen erfüllen, haben diese die Möglichkeit, juristisch gegen 
Mitsubishi vorzugehen und eine Entschädigung durchzusetzen, die über dem 
aktuellen Wert ihres Fahrzeuges liegt. Der Verkauf eines Abgasskandal-Autos 
lohnt sich hingegen kaum noch: Betroffene Modelle von Herstellern wie Volkswagen
oder Mercedes-Benz haben durch den Skandal massiv an Wert verloren. Das wird bei
Mitsubishi nicht anders sein.
Wir von Goldenstein & Partner unterstützen mehr als 17.800 Mandanten bei der 
Durchsetzung ihrer Rechte im Abgasskandal. Aktuell sind wir mit nahezu jeder 
unserer Individualklagen erfolgreich. Auch Mitsubishi-Halter können sich bereits
jetzt an uns wenden und kostenfrei prüfen, ob ihr Fahrzeug vom Abgasskandal 
betroffen ist. Auch die Rechtsdurchsetzung ist für unsere Mandanten stets 
risikofrei, denn wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann die Leistungen 
unseres Prozesskostenfinanzierers in Anspruch nehmen.“
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des 
vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend
machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, 
das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu 
erstreiten. Auf www.goldenstein-partner.de können Autobesitzer ihren möglichen 
Anspruch kostenfrei prüfen lassen.
Über Goldenstein & Partner
Goldenstein & Partner ist eine der führenden deutschen Rechtsanwaltskanzleien im
Abgasskandal. Die Kanzlei vertritt insgesamt mehr als 17.800 Mandanten im 
Abgasskandal und hat unter anderem das erste klagestattgebende Urteil gegen VW 
an einem deutschen Oberlandesgericht erwirkt. Auf www.goldenstein-partner.de 
können geschädigte Kunden deutscher Autobauer kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch
auf eine finanzielle Entschädigung haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung 
ihrer Rechte beauftragen. Goldenstein & Partner hat seinen Sitz in Potsdam und 
beschäftigt derzeit mehr als 70 Mitarbeiter. Die Kanzlei wird von dem 
Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.
Pressekontakt:
Pressekontakt: Nils Leidloff | nils.leidloff@tonka-pr.com |
+49.30.4036476.07
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OTS:               Goldenstein & Partner – Rechtsanwälte & Steuerberater
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