Auch im neuen Jahr stellt sich das Landgericht Kleve auf die Seite 
des Verbrauchers und verurteilte dieses Mal ein Autohaus zur Rücknahme eines 
Porsche Cayenne zu einem Betrag von 64.639,50 EUR (Urteil vom 08.01.2020, Az. 2 
O 142/18).
Die Klägerin hatte das gebrauchte Fahrzeug mit 8.875 km im Mai 2017 für 
70.000,00 Euro erworben. Am Tag der mündlichen Verhandlung hatte der Wagen 
27.340 km auf dem Tacho.
In seinem Urteil ging das Gericht von einer Gesamtlaufleistung von 250.000 km 
aus. Daraus ergibt sich eine vom Kaufpreis abzuziehende Nutzungsentschädigung 
von 5.360,50 Euro.
Zusätzlich bekam die Klägerin noch Verzugszinsen i.H.v. knapp 4.700 EUR 
zugesprochen.
Das Kraftfahrtbundesamt hatte am 22.01.2018 den Rückruf des Porsche Cayenne mit 
3,0 I V6 TDI Euro 6-Motor der Baujahre 2014 bis 2017 zur „Entfernung der 
unzulässigen Abschaltvorrichtung“ angeordnet.
Das Gericht befand, dass das Fahrzeug der Klägerin bereits unter diesem 
Gesichtspunkt unter einem erheblichen Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts 
leide. Aufgrund des verpflichtenden Rückrufs drohe nämlich eine 
Betriebsuntersagung bei Nichtdurchführung der Rückrufmaßnahme.
Eine Nachbesserung durch das von Porsche angebotene Software-Update hält das 
Gericht für unmöglich, was den Käufer zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag 
berechtige. Eine Fristsetzung zur Nachbesserung des Mangels sei in diesem Fall 
nicht erforderlich. Selbst wenn das Fahrzeug nach dem Aufspielen eines 
Software-Updates die Grenzwerte der Euro-Abgasnorm ohne manipulativen Eingriff 
in die Motorsteuerung einhielte, ohne dabei anderweitige technische Nachteile zu
erleiden, bliebe das Fahrzeug weiterhin mangelhaft.
Denn dass das Fahrzeug von dem sogenannten „Abgasskandal“ betroffen war, hafte 
diesem auch nach dem Aufspielen eines Software-Updates weiterhin als Makel an 
und könne nicht beseitigt werden.
Rechtsanwalt Prof. Marco Rogert, dessen Kanzlei Rogert & Ulbrich aus Köln den 
Prozess in Kleve führt, ist erfreut über diesen Erfolg:“ „Nun wurde erneut 
bestätigt, dass auch der Konzernmarke Porsche ein steifer Wind entgegenweht. Wir
freuen uns sehr darüber, dass die Rechtsprechung unseren Argumenten folgt und 
sich voll auf die Seite des Verbrauchers stellt.“
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Dirk Fuhrhop
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