Rund 300.000 Haushalten wurde im Jahr 2018 der Strom abgestellt –
mit fatalen Folgen für die Betroffenen. Eine aktuelle Untersuchung des 
Marktwächter Energie zeigt: Die Ursachen sind vielfältig und komplex. Um die 
Sperren abzuwenden und die Folgen für betroffene Verbraucher zu mildern, sind 
die Politik genauso wie die Energielieferanten gefragt.
Kein Licht, kein Telefon, keine warme Mahlzeit: Eine Stromsperre kann drastische
Auswirkungen für die Betroffenen haben. Ab einem Zahlungsrückstand von 100 Euro 
darf ein Grundversorger die Energielieferung unterbrechen. Dabei sind es nicht 
allein Menschen mit geringem Einkommen, die ihre Stromkosten nicht zahlen 
können. Die Ursachen sind vielschichtig. „Persönliche Krisen, 
Krankenhausaufenthalte oder hohe Nachzahlungen nach jahrelanger Fehlschätzung 
können unter anderem dazu führen, dass Verbraucher ihre Stromkosten nicht 
begleichen können.“ sagt Svenja Gesemann, Projektleiterin des Marktwächter 
Energie. Die Untersuchung zeigt, dass die schriftliche Sperrandrohung für 
Betroffene nicht immer verständlich ist. Von Betroffenen unternommene Versuche 
einer Einigung mit ihrem Energielieferanten scheitern dann mitunter an der 
Kommunikation. Einige Verbraucher schildern, dass sie um Ratenzahlung gebeten 
haben, diese Möglichkeit aber abgelehnt wurde. Und selbst wenn eine Einigung 
erzielt wurde, wird die Stromversorgung nicht immer sofort wiederhergestellt. 
Eine solche Verzögerung bedeutet für die Betroffenen, dass sie zu Hause länger 
als nötig keine warmen Mahlzeiten zubereiten, keine Lebensmittel kühlen oder 
nicht warm duschen können.
Um Stromsperren schon im Vorfeld abzuwenden, benötigen Verbraucher die 
Unterstützung durch unabhängige Beratungsstellen. Diese können nicht nur zu 
finanziellen Fragen und zu Möglichkeiten der Energieeinsparung beraten, sondern 
auch zwischen Verbraucher, Energielieferant und gegebenenfalls Sozialbehörde 
vermitteln. Aber auch die Energielieferanten sind aufgefordert, tragfähige 
Lösungen zu finden. „Haushalte mit Hochschwangeren, Familien mit Kleinkindern 
sowie chronisch Kranken oder älteren Menschen benötigen besonderen Schutz. 
Energielieferanten sollten das bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit 
grundsätzlich mit einbeziehen“, fordert Philipp von Bremen, 
Geschäftsbereichsleiter Verbraucherpolitik beim vzbv. Weiterhin können sozial-, 
energie- und wohnungspolitische Maßnahmen dazu beitragen, Energieschulden und 
damit Stromsperren zu vermeiden. Dazu gehören zum Beispiel die Senkung des 
Strompreises, die dynamische Anpassung des ALG II-Regelsatzes und 
Energieeffizienzmaßnahmen bei Haushaltgeräte und Gebäuden. Den vollständigen 
Bericht finden Sie unter https://marktwaechter.de.
Pressekontakt:
Kathrin Ida Krockenberger
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
Marktwächter Energie Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Tel.: (030) 258 00-182   
kathrin.krockenberger@vzbv.de
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OTS:               vzbv – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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