Bundestag beschließt Rechtsrahmen für Klimaschutz
Der Deutsche Bundestag berät morgen in 2. und 3. Lesung über die gesetzlichen 
Regelungen zum Klimaschutz, auf die sich CDU, CSU und SPD mit dem „Klimapaket“ 
im September geeinigt haben. Zum Bundes-Klimaschutzgesetz und dem 
Brennstoffemissionshandelsgesetz erklärt der stellvertretende Vorsitzende der 
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Georg Nüßlein:
„Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz und dem Brennstoffemissionshandelsgesetz 
beschließt der Deutsche Bundestag einen verlässlichen Rechtsrahmen zur 
Erreichung der Klimaziele in Deutschland. Die Koalition liefert beim Klimaschutz
– und berücksichtigt dabei ökologische, soziale und ökonomische Folgen. Denn 
erfolgreicher Klimaschutz kann nicht isoliert betrachtet werden. Das wird im 
Bundes-Klimaschutzgesetz auf Druck der CDU/CSU-Fraktion verankert.
Auch das Brennstoffemissionshandelsgesetz haben wir äußerst zügig beraten. Das 
neue Zertifikatesystem umfasst fossile Treibhausgasemissionen, die in den 
Bereichen Verkehr und Gebäude sowie in Industrieanlagen entstehen, die nicht im 
bereits etablierten EU-Emissionshandel erfasst sind. Wichtige Regelungen der 
konkreten Umsetzung – zum Beispiel zum Schutz von Unternehmen, die in einer 
besonderen internationalen Wettbewerbssituation stehen – sind nun zügig auf dem 
Verordnungsweg zu erarbeiten. Wir haben dafür gesorgt, dass der Deutsche 
Bundestag dabei ausreichend Mitsprache erhält.
Das Gesetz stellt klar, dass der Zweck des Emissionshandelssystems die 
Bepreisung fossiler Treibhausgasemissionen ist. Folgerichtig werden Emissionen 
aus nachwachsenden Rohstoffen von der Zertifikatpflicht freigestellt. Wir haben 
die klare Erwartung, dass dies künftig auch für regenerative synthetische 
Kraftstoffe gilt. Denn wenn nicht-fossile Brennstoffe im Vergleich zu fossilen 
günstiger werden, ist dies der beste marktwirtschaftliche Hebel für deren Erfolg
und die damit verbundenen Treibhausgasreduktionen.“
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