Der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) 
begrüßt, dass der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines 
Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude 
konventionelles und biogenes Flüssiggas strategisch einbindet. Dies 
bedeute einen klaren Fortschritt im Vergleich zu früheren Entwürfen. 
Mit einem expliziten Bekenntnis zu Flüssiggas als Alternative zur 
Ölheizung im netzfreien Raum könnte jedoch bei den CO2-Einsparungen 
noch wesentlich mehr erreicht werden, so der DVFG.
   „Wir begrüßen, dass das Bundeskabinett nun entschieden hat, bei 
der gesetzlichen Neugestaltung des Wärmemarktes auch auf die 
Potenziale von konventionellem und biogenem Flüssiggas zu setzen“, 
erklärt DVFG-Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Stücke. „Im Vergleich 
zu früheren Vorschlägen ist es zu klaren Fortschritten gekommen, die 
messbar zum Erreichen der CO2-Einsparziele 2030 beitragen werden“, so
Stücke. Für den netzfreien Raum werde die politische Absicht, Heizöl 
durch emissonsärmere Alternativen abzulösen, jedoch noch nicht 
konsequent genug ausformuliert. Der Entwurf sieht vor, dass 
Ölheizungen ab 2026 weiterhin installiert werden dürfen, wenn kein 
Zugang zum Erdgas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist. Flüssiggas wird 
hier nicht als Option genannt – obwohl sich der leitungsunabhängige 
Energieträger gerade in diesen Fällen als Alternative zu Heizöl 
anbietet. Damit blendet der Entwurf ohne Not rund 2,75 Millionen 
Ölheizungen aus, die im netzfreien Raum durch Flüssiggas-Heizungen 
ersetzt werden könnten. Allein durch den Energieträgerwechsel von 
Heizöl zu konventionellem Flüssiggas könnten nach Berechnungen des 
DVFG im netzfreien, überwiegend ländlichen Raum 2,9 Millionen Tonnen 
CO2 im Jahr eingespart werden. Durch einen zeitgleichen Umstieg von 
Heizwert- auf Brennwerttechnik wären sogar rund 4 Millionen Tonnen 
CO2 im Jahr möglich. „Warum die Bundesregierung sich an diesem Punkt 
nicht noch klarer zur Flüssiggas bekennt, ist angesichts der 
ehrgeizigen Ziele zur Treibhausgasreduktion kaum nachvollziehbar“, so
das Fazit von Stücke.
Energieträger Flüssiggas:
   Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger 
verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird für Heiz- 
und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und 
Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
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