Das Amtsgericht München – Abteilung für 
Insolvenzsachen – hat mit Beschluss vom 16. Oktober 2019 das 
Insolvenzverfahren über die BEV Bayerische 
Energieversorgungsgesellschaft mbH eröffnet und Rechtsanwalt Axel W. 
Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen 
(München) zum Insolvenzverwalter bestellt. Nach der 
Insolvenzantragstellung der BEV am 25. Januar 2019 war Axel W. 
Bierbach bereits zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. 
   „Die Erstellung des Insolvenzgutachtens hat in diesem 
außergewöhnlichen Fall auch außergewöhnlich lange gedauert. Dies lag 
unter anderem daran, dass erst durch die Erstellung von 
Endabrechnungen festgestellt werden konnte, ob und in welchem Umfang 
Kunden noch Zahlungen für Energielieferungen zu leisten haben und 
welcher Kunde in welcher Höhe Gläubiger ist“, sagte Bierbach. Mit der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nun der Weg für die Gläubiger 
der BEV frei, ihre Forderungen gegenüber dem insolventen Unternehmen 
zur Insolvenztabelle anzumelden. Das Gericht hat dafür eine Frist bis
zum 10. Januar 2020 gesetzt. Das Anmeldeverfahren für die Gläubiger 
wird sehr kundenfreundlich in elektronischer Form über die Website 
www.bev-inso.de möglich sein. Der Berichtstermin wird am 15. Januar 
2020 in München stattfinden. Dabei wird der Insolvenzverwalter den 
Gläubigern ausführlich über den aktuellen Stand des Verfahrens 
berichten und auch zu den Hintergründen der Insolvenz, den 
Krisenursachen und dem weiteren Vorgehen Stellung nehmen. 
   Nach aktuellem Stand geht Insolvenzverwalter Bierbach von rund 
314.000 Gläubigern aus, die Ansprüche gegenüber der BEV geltend 
machen können. Sie setzen sich zusammen aus 312.000 BEV-Kunden und 
ca. 2.000 Lieferanten, zu denen Strom- und Gas-Netzbetreiber sowie 
Vermittlungsportale gehören. Die Verbindlichkeiten der BEV gegenüber 
Kunden belaufen sich voraussichtlich auf 53,5 Mio. Euro. Das 
entspricht einer durchschnittlichen Gesamtforderung pro Kunde von 
etwa 170 Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber Netzbetreibern wurden 
mit ca. 57,5 Mio. Euro ermittelt. Die Gesamtverbindlichkeiten der 
BEV, zu denen weiterhin Forderungen von Finanzbehörden, 
Energielieferanten sowie Kreditinstituten und Zahlungsabwicklern 
zählen, betragen nach aktuellem, jedoch immer noch vorläufigem 
Kenntnisstand rund 207,34 Mio. Euro. 
   Seit dem Beginn der Rechnungsproduktion im Mai 2019 hat die BEV 
bereits rund 400.000 Rechnungen erstellt. „Insgesamt gehen wir davon 
aus, dass ca. 600.000 Abrechnungen erstellt werden müssen. Unser Ziel
ist es, sämtliche Endabrechnungen von BEV-Kunden bis zum 20. Dezember
2019 zu erstellen und zu verschicken“, sagte Bierbach. Erst zum 
Zeitpunkt der Rechnungserstellung wird klar, ob ein Kunde Gläubiger 
oder Schuldner ist. Der weitaus größere Teil der Kunden hat nach 
Angaben des Insolvenzverwalters Forderungen gegenüber der BEV. Es 
zeichne sich ab, dass nur etwa ein Drittel der abgerechneten Kunden 
Nachzahlungen aus Energieverbrauch leisten müsse. Zwei Drittel der 
Kunden seien dagegen Gläubiger der BEV, die nun ihre Forderungen zur 
Insolvenztabelle anmelden könnten. 
   Der Versand derjenigen Endabrechnungen, die zu Forderungen der 
Kunden führen, erfolgt bewusst erst nach Eröffnung des Verfahrens, 
weil es erst ab diesem Zeitpunkt rechtlich zulässig ist, Forderungen 
zur Tabelle anzumelden. „Ein Rechnungsversand an die Gläubiger 
bereits vor Verfahrenseröffnung hätte zu erheblichen Irritationen und
Mehraufwand für die Kunden geführt“, erklärte Bierbach. Mehr als 
260.000 solcher Endabrechnungen sind bereits erstellt und werden nach
Verfahrenseröffnung auf der Website zum Download bereitgestellt. Die 
Erstellung aller Endabrechnungen wird rechtzeitig vor Weihnachten 
erfolgen, damit alle Gläubiger die Möglichkeit haben, ihre 
Forderungen fristgerecht zur Tabelle anzumelden. „Es handelt sich 
dabei nicht um eine Ausschlussfrist. Auch bei späteren Anmeldungen 
oder Einwänden können diese Forderungen noch berücksichtigt oder auch
korrigiert werden“, sagte Bierbach. 
   Die Gläubiger erhalten zwischen dem 21. Oktober 2019 und dem 20. 
Dezember 2019 in einem per Post versandten Aufforderungsschreiben 
eine persönliche PIN-Nummer. Mit dieser können sie sich im 
Gläubigerbereich der Website www.bev-inso.de einloggen und ihre 
Endabrechnung downloaden. Die Forderungshöhe aus der Abrechnung wird 
zur Vereinfachung bereits vorgeschlagen. „Die Forderungsanmeldung 
funktioniert ganz einfach. Wir haben uns sehr darum bemüht, die 
Korrespondenz und die Anmeldung von Forderungen so kundenfreundlich 
wie möglich zu gestalten“, erklärte Bierbach. 
   „Angesichts der außergewöhnlichen Größe und Komplexität dieses 
Insolvenzverfahrens ist es eine gewaltige Herausforderung, die 
Vertragsverhältnisse sauber abzuwickeln, indem für alle Kunden 
Endabrechnungen erstellt werden. Wir setzen alles daran, sämtliche 
Endabrechnungen korrekt und unter Berücksichtigung der 
Bonusansprüche, soweit vertraglich und gesetzlich zulässig, zu 
erstellen“, sagte Bierbach weiter. Dies gestalte sich leider sehr 
viel aufwändiger als ursprünglich erwartet. „Es ist jedoch 
erfreulich, dass die überwiegende Anzahl der Kunden sehr gut und 
sachlich auf das notwendige Abrechnungsverfahren reagiert. Die 
Zahlungsquote der Kunden für ihre offenen Energielieferungen ist 
bislang sehr hoch“, so der Insolvenzverwalter. Sofern Kunden Einwände
gegen ihre Abrechnung, insbesondere aufgrund von Zählerständen oder 
Bonusforderungen, hätten, würden diese selbstverständlich überprüft. 
Viele Kunden seien auf die Endabrechnung angewiesen, da sie diese 
beispielsweise zur Vorlage bei Krankenkassen und Behörden sowie für 
Steuerberater und Mieter benötigten. 
   Das Insolvenzverfahren und die Prüfung der Forderungen werden sich
angesichts der hohen Gläubigerzahl voraussichtlich über mehrere Jahre
hinziehen. Die anteilige Auszahlung ihrer Forderungen über die 
Insolvenzquote werden die Gläubiger erst am Ende des Verfahrens 
erhalten. „Wir sind sehr froh, dass es uns angesichts aller 
Schwierigkeiten in dem Verfahren überhaupt gelungen ist, das 
Insolvenzverfahren über die BEV eröffnen zu können. Nur so kann 
dieses Unternehmen ordentlich abgewickelt werden, wozu vor allem auch
die Durchsetzung von Ansprüchen jeglicher Art, insbesondere 
Haftungsansprüchen, gehört. Mit einer nennenswerten Quote für die 
Gläubiger ist aus heutiger Sicht aber leider nicht zu rechnen“, sagte
Bierbach. 
   Die Höhe der Insolvenzquote werde ganz wesentlich davon abhängen, 
ob es gelinge, im eröffneten Insolvenzverfahren insolvenzrechtliche 
Ansprüche gegen die Verantwortlichen geltend zu machen. Die Prüfung 
entsprechender Ansprüche laufe bereits seit Beginn der vorläufigen 
Insolvenzverwaltung. Die Forderung der BEV gegen ihre 
Muttergesellschaft Genie Holding AG in der Schweiz von mehr als 119 
Mio. Euro wurde bereits im dortigen Konkursverfahren angemeldet, aber
auch dort ist bisher kaum Vermögen gefunden worden.
Über Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen
   Die Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (www.mhbk.de) 
ist eine seit vielen Jahren auf Insolvenzverwaltung spezialisierte 
Sozietät von Rechtsanwälten in München und anderen bayerischen 
Städten. Insgesamt sechs Verwalter bearbeiten Insolvenzverfahren an 
mehreren Amtsgerichten in Bayern und Thüringen. Zu den besonderen 
Stärken der Kanzlei zählen neben der übertragenden Sanierung auch das
Insolvenzplanverfahren, die Eigenverwaltung sowie Konzern- und 
Gruppeninsolvenzen. 
   Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach (50) ist 
spezialisiert auf Betriebsfortführungen und Sanierungen in einem 
breiten Branchenspektrum. Er hat bereits eine Vielzahl von 
Insolvenzen betreut. Bierbach ist zudem Vorstand im Verband 
Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (www.vid.de) sowie Mitglied im 
Gravenbrucher Kreis, dem Zusammenschluss der führenden, überregional 
tätigen Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten Deutschlands, die 
gemäß dem exklusiven Standard InsO Excellence handeln 
(www.gravenbrucher-kreis.de).
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