Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat heute 
gemeinsam mit Vertretern des Instituts für Makroökonomie und 
Konjunkturforschung (IMK), des Deutschen Instituts für 
Wirtschaftsforschung (DIW) und des Forums Ökologisch-Soziale 
Marktwirtschaft e. V. (FÖS) drei Gutachten für eine 
sozialverträgliche Ausgestaltung einer Kohlenstoffdioxid-Bepreisung 
vorgestellt. Dazu Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes 
Neue Energiewirtschaft:
   „Auch die heute veröffentlichten Gutachten sind wegweisend. Sie 
belegen, dass ein CO2-Preissignal notwendig ist. Sie beleuchten den 
dafür unabdingbaren Dreiklang: Wirksamkeit, Sozialverträglichkeit und
ein Zeithorizont, der den Adressaten eine rechtzeitige Reaktion 
ermöglich. Sie zeigen weiter, dass wertvolle Zeit verstrichen ist. 
Was sie allerdings nicht zeigen, ist ein einfacher Weg.
   Die Gutachten machen deutlich: Weder reicht ein Mechanismus zur 
CO2-Bepreisung allein aus, um die klima- und energiepolitischen Ziele
zu erreichen, noch gibt es ein Universalinstrument, um unerwünschte 
sozialen Konsequenzen abzufedern. Aber dass es eine CO2-Bepreisung 
geben muss, die verständlich, klar und planbar ist, zeigt sich wieder
in aller Deutlichkeit.
   Zusätzlich zu beachten sind die Wechselwirkungen mit dem 
bestehenden bzw. geplanten weitgehend unsynchronisierten 
Instrumentenmix aus Europäischem Emissionshandel, 
Erneuerbare-Energien-Gesetz und den geplanten Sektorenzielen im 
Klimaschutzgesetzentwurf. Die daraus folgende wichtigste Vorgabe für 
alle Maßnahmen ist Komplexitätsreduktion. Unabdingbar ist ein 
ganzheitliches Konzept, das die verschiedenen Instrumente wie 
Emissionshandel, Abgaben- und Umlagensystematik harmonisiert und 
erkennbare Wiedersprüche im Vorfeld beseitigt.
   Zudem belegen die Gutachten den massiven Zeitverlust der 
vergangenen Jahre bei den notwendigen flankierenden Maßnahmen: Die 
erforderliche Emissionsreduktion gelingt nur mit einer 
Sektorenkopplung, die die Stromwende in die Mobilitäts- und 
Wärmewende überführt. Dazu hätten längst no-regret-Vorarbeiten 
begonnen werden müssen, um Wettbewerbsverzerrungen zugunsten der 
fossilen Energieträger wie z.B. Steuererleichterungen für Heizöl 
abzubauen. Denn sonst werden die geplanten Instrumente diese 
überkompensieren müssen. Oder sie bleiben wirkungslos.“
Das bne-Statement im Internet lesen: http://ots.de/oMvjhB
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