Bundestag berät Gesetz zur Beschleunigung des 
Netzausbaus
   Am heutigen Donnerstag berät der Deutsche Bundestag in 2. und 3. 
Lesung über das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus 
(NABEG). Hierzu erklärt der wirtschafts- und energiepolitische 
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer:
   Joachim Pfeiffer: „Die heute im Bundestag beratene Novellierung 
des NABEG ist eine gute Nachricht für die Energiewende. Das Gesetz 
trägt dazu bei, den Ausbau der Stromnetze zu beschleunigen. Dies ist 
dringend erforderlich, wenn der geplante Umstieg auf erneuerbare 
Energien gelingen soll. Denn heute hält der Ausbau der Stromnetze 
nicht Schritt mit dem Ausbau der Erzeugung von Strom aus Wind und 
Sonne. Folge dessen sind hohe, unnötige Zusatzkosten für die 
Verbraucher. Netzengpässe führen oftmals dazu, dass der 
Erneuerbaren-Strom nicht in das Netz eingespeist werden kann. 
Trotzdem wird dieser Strom vergütet, während zusätzlich teure 
Reservekraftwerke angefahren werden müssen, um die sichere 
Stromversorgung deutschlandweit zu gewährleisten. Daher ist es 
wichtig, die Stromnetze auszubauen und zu ertüchtigen, damit der Wind
und Sonne erzeugte Strom auch wirklich zum Verbraucher gelangt. Dies 
erhöht gleichzeitig die Akzeptanz für die Errichtung neuer Windkraft-
und Solaranlagen.
   Neben der Beschleunigung des Netzausbaus haben sich die 
Koalitionsfraktionen auf eine Reihe weiterer wichtiger Änderungen im 
Energierecht verständigt. So werden die Entschädigungszahlungen für 
die vom Netzausbau betroffenen Eigentümer land- und 
forstwirtschaftlicher Grundstücke vereinheitlicht und deutlich 
angehoben. Der Höchstwert für die Ausschreibungen bei Solarenergie 
wird von aktuell 8,9 auf 7,5 Ct/kWh abgesenkt, um Mitnahmeeffekte 
zulasten der Verbraucher zu reduzieren.
   Die CDU/CSU-Fraktion hatte zudem vorgeschlagen, in das Gesetz auch
die seit langem geforderte Entlastung von 
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in der Größenklasse 1 bis 10 Megawatt 
von der EEG-Umlage aufzunehmen. Diese Entlastung ist dringend 
erforderlich, da diese hocheffizienten und klimaschonenden Anlagen 
sonst unwirtschaftlich zu werden drohen. Das jüngste Urteil des 
Europäischen Gerichtshofes, wonach das EEG keine Beihilfe darstellt, 
eröffnet dem deutschen Gesetzgeber insoweit völlig neue 
Gestaltungsspielräume, die wir konsequent nutzen sollten. Leider 
konnte über diese von der Union vorgeschlagene Änderung kein 
Einvernehmen erzielt werden. Die CDU/CSU wird sich weiter dafür 
einsetzen, dass die KWK-Anlagen zeitnah Rechtssicherheit erhalten.“
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