Die Energieversorgungsunternehmen nahmen im Jahr
2017 bei der Abgabe von Strom an alle Letztverbraucher im 
Durchschnitt 16,27 Cent je Kilowattstunde ein. Nach vorläufigen 
Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) war das ein Plus von
1,3 % gegenüber 2016. Der Durchschnittserlös bei der Abgabe an 
Haushaltskunden lag bei 24,15 Cent je Kilowattstunde. Dies entsprach 
nahezu dem Vorjahreswert (+0,2 %).
   Der durchschnittliche Erlös für Stromlieferungen an 
Sondervertragskunden (zum Beispiel energieintensive 
Industriebetriebe) nahm im Jahr 2017 um 0,2 % auf 12,50 Cent je 
Kilowattstunde zu. Bei diesem Wert handelt es sich um den sogenannten
Grenzpreis, der die gesetzliche Grundlage zur Berechnung der 
Konzessionsabgabe darstellt. Konzessionsabgaben sind Entgelte, die 
die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, 
öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von 
Leitungen nutzen zu dürfen, um Letztverbraucher mit Strom zu 
versorgen.
   Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere 
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des 
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell 
zu finden.
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