Der heutige Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung des 
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), mit dem u.a. die 
Verhältnismäßigkeit flächendeckender Diesel-Fahrverbote gesetzlich 
definiert werden soll, ist nach Ansicht des Bundesverbandes der 
deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) nicht ausreichend für mehr 
Klima- und Umweltschutz im Verkehr. Entsprechende Gesetzesänderungen 
sollten nicht nur auf Stickstoffdioxidemissionen abzielen, sondern 
auf die Minderung aller verkehrsbedingten Emissionen. Der BDBe 
fordert daher eine zügige Anhebung der Treibhausgasminderungsquote 
(THG-Quote) für alle in Verkehr gebrachten Kraftstoffe.
   Der Beschluss der Bundesregierung setzt die Koalitionseinigung 
über das Konzept für „Saubere Luft und die Sicherung der 
individuellen Mobilität in unseren Städten“ vom Oktober 2018 um. 
Durch eine Änderung des BImSchG sollen bundeseinheitliche Regeln für 
Verkehrsbeschränkungen aufgrund von überschrittenen NO2-Grenzwerten 
für Dieselfahrzeuge geschaffen werden. Diese Maßnahme ist nach 
Ansicht des BDBe jedoch nicht geeignet, insgesamt für bessere 
Luftqualität zu sorgen. Um wirksame Anreize zur Erreichung der 
nationalen und internationalen Umwelt- und Klimaziele im Verkehr zu 
setzen, fordert der BDBe die zügige Anhebung der 
Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) nach § 37a BImSchG. 
   Der für das Jahr 2020 geplante Anstieg der THG-Quote von derzeit 
4,0 auf 6,0 Prozent sollte bereits ab 2019 erfolgen und die Quote ab 
2020 weiter erhöht werden.  
   Norbert Schindler, Vorsitzender des BDBe, begründet die Forderung 
mit der stetigen Verbesserung der Treibhausgasbilanz von zertifiziert
nachhaltigen Biokraftstoffen in Deutschland: „Biokraftstoffe haben in
den letzten Jahren ihr Potenzial zur Minderung des Treibhausgases CO2
deutlich gesteigert. Lag die Emissionseinsparung gegenüber fossilen 
Kraftstoffen im Jahr 2016 noch bei 70 Prozent, stieg sie bis 2017 auf
über 81 Prozent. Folglich müssen die Mineralölgesellschaften bei 
gleich bleibendem Verbrauch von Benzin und Diesel immer weniger 
Biokraftstoffe beimischen. Durch eine vorgezogene und stufenweise 
weitere Anhebung der THG-Quote könnten problemlos noch mehr 
verkehrsbedingte Emissionen vermieden werden. Bei den jetzt 
anstehenden parlamentarischen Beratungen der auf den Weg gebrachten 
Änderung des BImSchG sollte insgesamt mehr für den Klima- und 
Umweltschutz im Verkehr getan werden. Eine Anhebung der THG-Quote 
hilft kurzfristig den CO2-Ausstoß von über 56 Millionen Fahrzeugen 
mit Verbrennungsmotoren zu senken und sorgt damit schnell für mehr 
Klimaschutz im Verkehr“, so Schindler abschließend.
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