Der Europäische Rechnungshof fordert die 
Verschärfung der 20 Jahre alten und viel zu laxen 
Luftqualitätsgrenzwerte – Gesundheitliche und ökonomische Schäden 
durch Luftverschmutzung werden bislang nicht ausreichend 
berücksichtigt – Vernichtende Kritik der europäischen 
Rechnungsprüfer: Luftreinhaltepläne der Mitgliedsstaaten sind 
insgesamt zu unkonkret und damit wirkungslos – Deutsche Umwelthilfe 
fordert Bundes- wie Landesregierungen auf, Diesel-Fahrverbote in 
allen 115 mit hohen NO2-Werten belasteten Städten ab 2019 
auszusprechen und die Dieselkonzerne zur Hardware-Nachrüstung von elf
Millionen Diesel-Pkw mit illegalen Abschalteinrichtungen zu zwingen
   Mit dem am 11. September 2018 veröffentlichten Sonderbericht zur 
Luftreinhaltung in der EU stützt der Europäische Rechnungshof die 
Forderungen der Deutsche Umwelthilfe (DUH) nach wirksamen 
Luftreinhaltungsmaßnahmen sowie einer deutlichen Absenkung der 
Grenzwerte für Luftschadstoffe. Für Feinstaub, Schwefeldioxid und 
Ozon empfiehlt der Rechnungshof, die Grenzwerte im Einklang mit den 
Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu senken. Mit 
Blick auf Stickstoffdioxid (NO2) kritisiert der Rechnungshof die 
vielerorts zu unkonkreten und damit unwirksamen Luftreinhaltepläne, 
die eine Einhaltung des seit 2010 geltenden Jahresmittelwerts so 
nicht gewährleisten.
   Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Europäische
Rechnungshof bestätigt mit seinem –Weckruf– die Fernsteuerung vieler 
Regierungen durch eine kriminell agierende Automobilindustrie. Wie 
schlimm es um die Luftqualität steht wird auch an daran deutlich, 
dass nun die europäischen Rechnungsprüfer Alarm schlagen. Es darf 
nicht akzeptiert werden, dass beispielsweise in Deutschland 12.860 
Menschen jedes Jahr am Dieselabgasgift NO2 vorzeitig sterben und 
800.000 erkranken. Bund und Länder müssen endlich in den 115 
besonders belasteten Städten Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge noch in
2019 durchsetzen. Von Bundeskanzlerin Merkel erwarten wir ein 
Machtwort zur Hardware-Nachrüstung aller Betrugsdiesel auf Kosten der
Hersteller.“
   Seit 2005 setzt sich die DUH dafür ein, die „Saubere Luft“ in den 
Städten durchzusetzen. „Messungen der Luftqualität durch uns und 
andere zeigen, dass die Belastung mit dem Dieselabgasgift 
Stickstoffdioxid ein flächendeckendes Problem ist, doch keiner der 
bislang vorliegenden Luftreinhaltepläne in Deutschland beinhaltet 
Maßnahmen, die eine schnellstmögliche Einhaltung des geltenden Rechts
sicherstellen. Wie kann es sein, dass sich Ministerpräsidenten wie 
Armin Laschet aus NRW und Markus Söder in Bayern trotz 
rechtskräftiger Urteile weigern, die zur Luftreinhaltung in den 
Städten notwendigen Diesel-Fahrverbote auch umzusetzen?“, kritisiert 
Resch.
   Der Europäische Rechnungshof hat geprüft, ob die Aktivitäten der 
EU zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Luftverschmutzung 
wirksam sind, ob die Gesetze ausreichen und von den Mitgliedstaaten 
effektiv umgesetzt werden. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die
erheblichen gesundheitlichen und ökonomischen Schäden durch 
Luftverschmutzung bislang nicht ausreichend adressiert werden. Die 
aktuellen Grenzwerte für Feinstaub, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid 
und Ozon, vor knapp 20 Jahren festgelegt, entsprächen nicht dem Stand
der Forschung und seien zum Teil deutlich schwächer als die 
Empfehlungen der WHO. Die DUH hatte anlässlich der Veröffentlichung 
ihrer ersten Citizen-Science-Aktion „Decke auf, wo Atmen krank macht“
zur Ermittlung von NO2-Konzentration abseits offizieller 
Messstationen die Forderung erhoben, den Jahresmittelwert für NO2 von
40 auf 20 µg /m³ abzusenken. Dabei berief sich die DUH unter anderem 
auf eine Studie des Umweltbundesamtes, welche die gesundheitlichen 
Schäden insbesondere bei Konzentrationen unterhalb des derzeitigen 
NO2-Grenzwerts hervorhebt. Im Nachbarland Schweiz gilt bereits seit 
1986 ein Grenzwert von 30µg NO2/m³ im Jahresmittel.
   Weiterhin bemängelt der Europäische Rechnungshof die ungenügende 
Überwachung der Luftqualitätswerte. Die reale Belastung werde 
vielerorts unterschätzt, da Anforderungen, beispielsweise an 
Messstationen, zu unkonkret formuliert sind. Obwohl insgesamt ein 
Rückgang der Emissionen von Feinstaub, Stickoxiden und Schwefeldioxid
zu beobachten sei, finden sich vielerorts zu hohe Konzentrationen 
dieser Schadstoffe. Dem zunehmenden Engagement der Bürger stehe zudem
ein bislang unzureichender Zugang zur Gerichtsbarkeit gegenüber.
   Der Rechnungshof merkt an, dass die Bereiche Holzfeuerung und 
Landwirtschaft bislang zu wenig beachtet und zu schwach reguliert 
werden. Hier müssten rechtliche Rahmenbedingungen stärker als bislang
auch den Aspekt Luftreinhaltung berücksichtigen.
   Die EU-Kommission führt derzeit einen sogenannten „Fitnesscheck“ 
zur Luftreinhalterichtlinie (2008/50/EG) durch. „Die noch amtierende 
Kommission sollte die Initiative ergreifen und deutlich strengere 
Grenzwerte auf den Weg bringen“, so Resch.
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