In der aktuellen Auseinandersetzung um den 
Hambacher Wald hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland 
(BUND) NRW dem RWE-Konzern erneut nachgewiesen, dass es keine akute 
Notwendigkeit zur Durchführung von Rodungen gibt. Im Gegensatz zu den
Verlautbarungen von RWE, kann der BUND Landesverband basierend auf 
neuen Messungen nachweisen, dass RWE mindestens einen Spielraum von 
zwei bis drei Jahren hat, bis neue Rodungen in Rede stehen. Der BUND 
hat dies in einem Antwortschreiben an RWE detailliert dargestellt. 
Darüber hinaus zeigt neues Kartenmaterial von RWE, dass die vom 
Konzern vorgesehenen Rodungen in dieser Saison klar gegen die 
Vorgaben zu Rodungen in der aktuellen Tagebaugenehmigung verstoßen 
würden.
   Dazu erklärt Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND: „Wir fordern 
RWE auf, sich an einer konstruktiven Lösung des Konflikts zu 
beteiligen und die Rodungen zu unterlassen. Zentrale Behauptungen des
Konzerns lösen sich bei näherer Betrachtung in Luft auf. Selbst 
angegebene Abstände der Kohle-Bagger zum Wald sind ersichtlich 
falsch. Wir fordern RWE auf, zu den Tatsachen zurückzukehren und den 
Konflikt nicht weiter zu verstärken.“ Der BUND-Vorsitzende appelliert
zugleich an die Bundesregierung und die NRW-Landesregierung, sich 
dafür einzusetzen, dass RWE keine Fakten schafft: „Die 
Verantwortlichen in den Regierungen dürfen sich nicht in den Dienst 
von RWE stellen. Es ist die politische Entscheidung der 
Bundesregierung, ob sie die Arbeit der von ihr eingesetzten 
Kohle-Kommission positiv unterstützt. Der breite gesellschaftliche 
Konsens darf nicht durch Handlungen des RWE-Konzern gefährdet 
werden.“
   Nach neuen Erkenntnissen des BUND NRW sind die Planungen des 
Konzernes zu den Rodungen in dieser Saison nicht nur unnötig, sondern
deren Durchführung wäre auch von den erteilten Genehmigungen nicht 
gedeckt. Dazu erklärt Thomas Krämerkämper, stellvertretender 
Landesvorsitzender des BUND NRW: „Wir erwarten, dass sich auch RWE an
Recht und Gesetz hält. Die uns vorliegenden RWE-Rodungspläne lassen 
daran aber erhebliche Zweifel aufkommen. Gemäß den 
Genehmigungsauflagen muss RWE zur Berücksichtigung ökologischer 
Belange die Rodungen auf das unbedingt notwendige betriebliche Maß 
beschränken. Wir erwarten, dass sich der Energiekonzern daran hält.“ 
Die von RWE geplante Rodungsgrenze liegt deutlich jenseits des 
Vorlaufes, den diese gemäß der vom BUND beklagten 
Hauptbetriebsplanzulassung haben darf. In den dortigen 
Nebenbestimmungen ist festgelegt, dass die Inanspruchnahme des 
Abbauvorfeldes auf das betrieblich unbedingt erforderliche Maß zu 
beschränken ist und die ökologischen Funktionen so lange wie möglich 
erhalten werden müssen.
   Nach Auswertung der Aussagen und Darstellungen des Konzerns ist 
eindeutig, dass es mindestens in den nächsten zwei bis drei Jahren 
keine Notwendigkeit für Rodungen gibt. Anders als RWE in seinem 
Schreiben an die Kohlekommission behauptet, liegt der tatsächliche 
Abstand der Bagger bis zur Waldgrenze in weiten Teilen deutlich über 
300 Meter. Der tatsächliche Abstand liegt bei über 500 Metern, so 
dass die Rodung des Hambacher Waldes überhaupt nicht zu rechtfertigen
ist. Bei bisherigem Abbaufortschritt von real etwa 120 Metern pro 
Jahr, ergibt sich ein zeitlicher Puffer von drei bis fünf Jahren. 
Durch eine Böschungs- und Sohlenoptimierung ließe sich der Puffer 
noch einmal vergrößern. „Wir sind der festen Überzeugung, dass der 
Hambacher Wald nicht abgeholzt werden muss. RWE darf nicht während 
der Arbeit der Kommission zu roden beginnen und Fakten schaffen“, so 
der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger abschließend.
   Weitere Informationen, auch zum Antwortschreiben und zum neuen 
Kartenmaterial, finden Sie unter: http://ots.de/yCmJbF und 
http://ots.de/2Ne9RD
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Dirk Jansen, Geschäftsleiter BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen, 
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