Landesregierung NRW ignoriert Urteil für „Saubere 
Luft“ in Düsseldorf seit 2016 
   – Hinhaltetaktik von Ministerpräsident Laschet soll mit 
Zwangsvollstreckung beendet werden 
– Zwangsgeld bis zu 10.000 Euro möglich
   Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt am 21. August 2018 
öffentlich über den Antrag auf Zwangsvollstreckung gegen das Land 
Nordrhein-Westfalen, den die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Juni 
gestellt hat. Ziel ist die Umsetzung des von der DUH erstrittenen 
Urteils für „Saubere Luft“ des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus dem
Jahr 2016, das durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts 
vom 27. Februar 2018 rechtskräftig ist
   Mit durchsichtigen Hinhaltetaktiken missachtet die 
nordrhein-westfälische Regierung unter Ministerpräsident Armin 
Laschet das Urteil. Den für Juli 2018 angekündigten neuen 
Luftreinhalteplan gibt es noch immer nicht. Dieses Zeitspiel geht auf
Kosten der Gesundheit der Düsseldorfer, denen noch immer die „Saubere
Luft“ verweigert wird, während sich die Landesregierung angeführt von
Armin Laschet mit den schmutzigsten Dienstwagen ganz Deutschlands 
durch die Gegend kutschieren lässt.
   Der Antrag der DUH sieht vor, bis zum 30. September 2018 die 
Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Düsseldorf unter 
Beteiligung der Öffentlichkeit einzuleiten. Fahrverbote für 
Diesel-Pkw unterhalb der Emissionsklasse Euro 5 sollen ab 1. Januar 
2019 kommen. Ab dem 1. September 2019 ist das Fahrverbot dann auf 
alle Euro 5-Diesel-Pkw auszudehnen. Bis Jahresende 2018 soll zudem 
eine verbindliche Regelung der zeitlichen und sachlichen Ausnahmen 
feststehen.
   DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht vor und nach der 
Verhandlung für Interviews zu Verfügung.
   Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und bitten um Rückmeldung an 
presse@duh.de
Datum: Dienstag, 21. August 2018 um 10:00 Uhr
   Ort: Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 
Düsseldorf, Sitzungssaal II, Raum 243
Vor Ort:
   Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, 0171 3649170 Ann-Katrin 
Bohmüller, persönliche Referentin Jürgen Resch, Bohmueller@duh.de, 
0151 17281752
Mehr Informationen:
   Zur Pressemitteilung vom 21. Juni 2018: Diesel-Fahrverbote ab 2019
in Düsseldorf: Deutsche Umwelthilfe leitet 
Zwangsvollstreckungsverfahren für „Saubere Luft“ ein: 
http://l.duh.de/p180621
Pressekontakt:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de 
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