Flexibilisierung der bestehenden 
Stromproduktionskapazitäten schreitet voran ++++ Anpassungen am 
Erneuerbare-Energien-Gesetz notwendig ++++  Potenzial für noch mehr 
Klimaschutz durch Biogas noch nicht ausgeschöpft
   In einem von energiepolitischer Unsicherheit geprägten Umfeld 
behauptet sich die Biogasbranche mit ihren bewährten Stärken, könnte 
für die Energiewende aber unter anderen Vorzeichen noch deutlich mehr
leisten. Das geht aus einer aktuellen Erhebung des Fachverbandes 
Biogas (FvB) hervor, die Status Quo und Branchenentwicklung 2018 
erfasst. Die für die tatsächliche Stromproduktion maßgebliche 
arbeitsrelevante Leistung der Biogasanlagen in Deutschland steigt 
demnach 2018 gegenüber dem Vorjahr nur marginal um 20 auf 3.789 
Megawatt (MW). Beim Zubau an flexibler Leistung erwartet der 
Fachverband ein deutliches Plus von fast 300 MW auf 4.843 MW. Die 
Zahl der Biogasanlagen erhöht sich laut FvB-Prognose gegenüber dem 
Vorjahr leicht um 1,7 Prozent auf knapp 9.500. „Viel Potenzial von 
Biogas für die Energiewende liegt unter den aktuellen 
Rahmenbedingungen noch weitgehend brach. Mit den überfälligen 
Anpassungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind auch Änderungen
zugunsten von Biogas notwendig, damit die Anlagen ihre Stärken auf 
den Energiemärkten ausspielen können“, erklärt 
FvB-Hauptgeschäftsführer Dr. Claudius da Costa Gomez.
   Mit einer Brutto-Stromproduktion von rd. 33 Milliarden 
Kilowattstunden (Mrd. kWh) versorgen Deutschlands Biogasanlagen laut 
FvB-Prognose in diesem Jahr rund 9,5 Millionen Haushalte. Hinzu kommt
eine außerhalb der Anlagen genutzte Wärmemenge von mehr als 12 Mrd. 
kWh, mit der sich rechnerisch der Heizbedarf von über einer Million 
Haushalte decken lässt. Ohne sinnvolle Reformen im EEG ist diese 
klimafreundliche Kopplung von Strom- und Wärmeproduktion, wie sie 
Biogasanlagen mit ihrer flexibel verfügbaren Leistung bieten, 
allerdings mittelfristig in Gefahr. „Nachdem die Bundesnetzagentur 
2017 erstmals eine Ausschreibung für Bioenergie zur Stromproduktion 
aufgelegt hatte, müssen für kommende Ausschreibungsrunden dringend 
Reformen umgesetzt werden, um den einzelnen Anlagentypen – seien es 
Abfallanlage oder Anlage mit nachwachsenden Rohstoffen – besser 
gerecht zu werden“, fordert da Costa Gomez. Andernfalls werde der 
Anlagenbestand durch fehlende Investitionsanreize und zeitgleich 
steigende technischen Anforderungen  sukzessive zurückgebaut.
   „Damit,“ so der Verbandsgeschäftsführer weiter, „würde zeitgleich 
mit dem Abschalten der konventioneller Kraftwerke ab 2022 auch der 
größte steuerbare erneuerbare Anlagenpark runtergefahren, dass kann 
doch nicht im Sinn einer nachhaltigen Energiewende sein. 
Richtigen Rahmen für Flexibilisierung setzen
   In ihrem Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD das Ziel 
gesetzt, den Anteil Erneuerbarer Energien am Strommix in Deutschland 
bis 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen. Um dieses langfristige Ziel zu 
erreichen, werden schon heute Rahmenbedingungen benötigt, die das 
Zusammenspiel Erneuerbarer Energien wie Wind-, Solar- und Biogasstrom
auf den Märkten fördern. Immer mehr Biogasanlagenbetreiber passen 
ihre Anlagen an künftige Erfordernisse am Strommarkt durch 
Investitionen u.a. in Blockheizkraftwerke (BHKW) an, mit denen die 
Erzeugung von Biogas flexibel auf die schwankende Produktion von 
Solar- und Windstrom ausgerichtet werden kann. Die Förderung solcher 
BHKW-Investitionen durch die sogenannte Flexibilitätsprämie ist 
momentan aber auf ein Niveau begrenzt, das den künftigen 
Erfordernissen am Strommarkt nicht gerecht wird. „Die derzeitige 
Deckelung der Flexibilitätsprämie sollte wegfallen“, verlangt da 
Costa Gomez und betont: „Eine Anlage sollte zudem Anspruch auf die 
Prämie geltend machen können, wenn ihre Umrüstung als genehmigt gilt.
So würde Rechtssicherheit im Interesse von Anlagenbetreibern und für 
das Gelingen der Energiewende geschaffen.“ 
   Reformen mit Augenmaß fordert der Fachverband Biogas auch mit 
Blick auf Anlagen, die Gülle vergären und nicht unter das 
EEG-Ausschreibungsverfahren fallen. Denn viele mögliche Anlagen, die 
Gülle vergären könnten, sind noch nicht wirtschaftlich realisierbar. 
Der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung sieht aber vor, die 
Güllevergärung zu erhöhen. „Wenn wir Biogas sowohl in der 
Landwirtschaft wie auch in der Siedlungswirtschaft weiter entwickeln 
wollen, müssen sich die politischen Rahmenbedingungen stärker an den 
wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Branche ausrichten. Dann kann 
Biogas seine Stärken für Energiewende, Klima- und Umweltschutz voll 
ausspielen“, erklärt da Costa Gomez.
   Die aktuellen Branchenzahlen des Fachverbandes Biogas mit weiteren
Informationen, u.a. zu Klimaschutzbeitrag, Versorgungsleistung am 
Strom- und Wärmemarkt sowie den wirtschaftlichen Impulsen der Branche
sind hier abrufbar: http://ots.de/nB7vgU	
Pressekontakt:
Fachverband Biogas e.V. 
Andrea Horbelt
Pressesprecherin
Tel. 0 81 61/98 46 63
Mail: andrea.horbelt@biogas.org
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