Zu dem Gesetz zur Förderung von Mieterstrom erklärt
Mittelstandspräsident Mario Ohoven:
   „Hohe Strompreise schwächen die Wettbewerbsfähigkeit unserer 
mittelständischen Wirtschaft. Durch die Beteiligung gewerblicher 
Mieter am Mieterstromzuschlag würde der Mittelstand erheblich 
entlastet werden.
   Der Mieterstromzuschlag muss deshalb auf gewerbliche Gebäude 
ausgeweitet werden. Es ist widersinnig, wenn gewerbliche Mieter in 
Gebäuden mit einem Wohnungsanteil von mindestens 40 Prozent vom 
Mieterstromzuschlag profitieren, nicht jedoch gewerbliche Mieter in 
reinen Gewerbegebäuden.
   Mieterstrommodelle leisten durch Stromerzeugung und -verbrauch vor
Ort einen wesentlichen Beitrag für eine dezentrale Stromversorgung 
nach dem Prinzip –so dezentral wie möglich, so zentral wie nötig–. 
Die Beteiligung der Mieter am Ausbau der Erneuerbaren Energien 
verbessert zudem die Akzeptanz der Energiewende.
   Es ist deshalb richtig, dass jetzt ein gesetzlicher Rahmen für den
Mieterstrom geschaffen wird. Der Mittelstand lehnt jedoch entschieden
die Einführung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Begrenzung der 
Anlagengröße und das Verbot von Stromübertragungen an Nachbargebäude 
ab. Innovative dezentrale Quartiersmanagementmodelle dürfen nicht 
durch unsinnige Restriktionen verhindert werden.“
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