Die Bundesvereinigung der Deutschen 
Ernährungsindustrie (BVE) hat die heutige Verabschiedung des 
Verpackungsgesetzes durch den Bundesrat ausdrücklich begrüßt.
   „Die Verabschiedung des Verpackungsgesetzes stellt sicher, dass 
den Unternehmen der Ernährungsindustrie auch zukünftig eine 
privatwirtschaftliche und arbeitsteilige Verpackungsentsorgung zur 
Verfügung steht, die wirtschaftliche und ökologische Belange 
gleichermaßen berücksichtigt. Insbesondere wird es für eine faire 
Kostentragung durch die Beteiligten sorgen und 
Wettbewerbsverzerrungen entgegenwirken“, erklärt Peter Feller, 
stellvertretender Hauptgeschäftsführer der BVE.
   Für die Ernährungsindustrie von besonderer Bedeutung ist die im 
Gesetzesentwurf vorgesehene Einrichtung einer „Zentralen Stelle“, die
dafür sorgt, dass alle Beteiligten bei der Verpackungsentsorgung 
ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Die „Zentrale Stelle“ wird 
von Industrie und Handel errichtet und soll zu gegebener Zeit in eine
beliehene Stiftung überführt werden. Der Gesetzesentwurf sieht zudem 
vor, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen sowie dafür verwendete 
Rezyklate und nachwachsende Rohstoffe in die Bemessung der 
Beteiligungsentgelte einfließen zu lassen.
   Die Ernährungsindustrie ist mit rund 581.000 Beschäftigten in 
5.860 Betrieben der drittgrößte Industriezweig Deutschlands, 
zuverlässig versorgt sie 81 Millionen Verbraucher mit hochwertigen 
und preiswerten Lebensmitteln. Mit einer Exportquote von 33 Prozent 
schätzen zudem Kunden weltweit die Qualität deutscher Produkte.
Pressekontakt:
Peter Feller
Stellv. Hauptgeschäftsführer
Tel.: 030/200 786 160
E-Mail: pfeller@bve-online.de
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