Zahlreiche Rechtsänderungen im Umweltbereich 
verunsichern zurzeit die Top-Manager und Umweltbeauftragten von 
Unternehmen. Die Herausforderung: Auf einige der Neuerungen müssen 
die Firmenverantwortlichen sehr kurzfristig reagieren. „Am 14. Januar
wurde die Bundes-Immissionsschutzverordnung an 44 Stellen geändert – 
und den Unternehmen wird nur wenige Monate Zeit gegeben, um diese 
Änderungen zu befolgen“, sagt Martina Wunderlich, Umweltexpertin beim
Versicherungsmakler Aon Risk Solutions in Deutschland.
   Weitere Rechtsnormenänderungen betreffen das Abfall-, 
Chemikalien-/Gefahrstoff- und Störfallrecht. Dabei geht es teilweise 
um sehr grundlegende Fragen, die von den Unternehmen beantwortet 
werden müssen. „Brauchen sie nach der jetzt geänderten 
Bundes-Immissionsschutzverordnung eine Genehmigung, um die 
Geschäftstätigkeit ihres Unternehmens unverändert fortzusetzen? Wenn 
ich den Firmenvertretern diese Frage stelle, schauen mich viele mit 
großen Augen an“, sagt Wunderlich. Dabei sollten die Manager die 
Frage schleunigst beantworten, denn: „Die Antwort darauf muss bis 
spätestens 14. April erfolgen. Anlagen, die bereits in Betrieb sind 
und nun erstmalig genehmigungspflichtig sind, müssen bis dahin der 
zuständigen Behörde angezeigt werden. Wird diese Frist nicht 
eingehalten, ist ein Bußgeld fällig. Außerdem stellt der Betrieb 
einer genehmigungspflichtigen Anlage ohne Genehmigung einen 
Straftatbestand dar“, so die Aon-Expertin. Teuer könne auch die 
Antwort auf die Frage werden, ob ein Unternehmen im Sinne der neuen 
Abfallbeauftragtenverordnung jetzt einen Beauftragten bestellen muss.
Hier muss bis spätestens 1. Juni gehandelt werden.
   Besonders betroffen von den Gesetzesänderungen seien 
Entsorgungsfachbetriebe. Für sie gibt es eine neue 
Pflichtversicherung. „Die Betriebe müssen jetzt sowohl eine 
Umwelthaftpflicht- als auch eine Umweltschadenversicherung 
abschließen“, sagt Aon-Expertin Wunderlich. Auch dieser Verpflichtung
muss bis zum 1. Juni nachgekommen werden. Doch diese Frist sei sogar 
lang im Vergleich zu der im Bereich des Chemikalienrechts. 
Wunderlich: „Das europäische Chemikalienrecht wird jetzt in die 
deutsche Gefahrstoffverordnung implementiert. Deutsche Unternehmen 
müssen daher ihre Gefahrstoffverzeichnisse überprüfen – und zwar 
sofort.“ Die zahlreichen Änderungen im Umweltbereich erforderten 
jetzt von den Unternehmen kleinteilige, aufwendige Prüfungen ihrer 
Arbeitsabläufe.
Über Aon
   Aon ist ein führender globaler Dienstleister für Risikomanagement 
sowie Versicherungs- und Rückversicherungsmakler und Berater für 
Human Resources. Weltweit arbeiten für Aon mehr als 72.000 
Mitarbeiter in über 120 Ländern. In Deutschland sind rund 1.700 
Mitarbeiter an acht Standorten für das Unternehmen tätig. Die 
Deutschlandzentrale ist in Hamburg. Weitere Information über Aon gibt
es unter www.aon.com. Mehr über Aon in Deutschland erfahren Sie unter
www.aon.de. Unter www.aon.com/manutd können Sie sich über die globale
Partnerschaft zwischen Aon und Manchester United informieren.
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