Das Verkehrsministerium 
Baden-Württemberg gestattet den Betrieb von modernen Feuerstätten in 
Stuttgart auch an Tagen, an denen Feinstaubalarm ausgerufen wird. 
Dies sind generell alle Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine, die 
seit dem 1. Januar 2015 in Handel erhältlich sind, sowie alle älteren
Anlagen, welche die verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 
ersten Verordnung zur Durchführung des 
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) erfüllen.
   Diese Entscheidung unterstreicht die Position, dass durch einen 
zügigen Austausch alter Feuerstellen mehr für die Umwelt erreicht 
werden kann, als durch temporäre Einschränkungen der Nutzung. Darauf 
macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. 
aufmerksam, der auch die Hersteller moderner Feuerstätten vertritt.
Positives Signal für den Umweltschutz gibt Verbrauchern Sicherheit
   „Die Ausnahmegenehmigung ist ein positives Signal an den 
Umweltschutz und gibt dem Verbraucher zugleich Sicherheit“, so 
Christiane Wodtke, Präsidentin des HKI. „Moderne Geräte sind so 
konstruiert, das Holz emissionsarm verbrennt. Moderne Feuerstätten 
setzen bis zu 85 Prozent weniger Emissionen frei als ihre Vorgänger 
aus den Sechziger- und Siebzigerjahren. Bei einem konsequenten 
Austausch veralteter Feuerstätten können enorme Fortschritte bei der 
Luftreinhaltung erzielt werden – dieses signalisiert auch das 
Verkehrsministerium mit seiner aktuellen Entscheidung, die wir sehr 
begrüßen.“
   Moderne Feuerstätten sorgen für Wohlfühlwärme sowie eine 
stimmungsvolle Atmosphäre und stehen heutzutage dank ihrer 
hochentwickelten Gerätetechnik für eine wirtschaftliche und 
umweltgerechte Verbrennung. Damit eine Feuerstätte dem Wunsch nach 
Komfort und den Anforderungen des Umweltschutzes gerecht wird, ist 
vom Besitzer darauf zu achten, dass Gerätetechnik und 
Brennstoffeinsatz im Einklang stehen und das Gerät gemäß der 
Bedienungsanleitung des Herstellers betrieben wird.
Online-Datenbank gibt Auskunft
   Damit die Besitzer erkennen können, auf welchem Stand der Technik 
ihre heimische Feuerstätte ist, hat der HKI eine Online-Datenbank mit
über 5.000 Geräten aufgebaut. Dort lässt sich über eine Suchfunktion 
leicht ermitteln, ob der Ofen den Anforderungen der 1.BImSchV 
entspricht. Einsehbar ist die Datenbank auf dem Verbraucher-Portal 
www.ratgeber-ofen.de.
Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Daniel Jung
Referent Wirtschaft
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