Das Bundesverfassungsgericht prüft in einer 
mündlichen Verhandlung die Rechtmäßigkeit des Atomausstiegs nach der 
Fukushima-Katastrophe 2011. Die Kläger, Eon, RWE und Vattenfall, 
werten den Ausstieg als Enteignung und fordern eine Entschädigung. 
Das Gericht entscheidet, ob das Atomausstiegsgesetz verfassungsgemäß 
ist.
   phoenix berichtet ab 9.50 Uhr aus Karlsruhe und schaltet um 10.00 
Uhr live in den Gerichtssaal. Reporter vor Ort ist ARD-Rechtsexperte 
Frank Bräutigam. Rechtsanwalt Prof. Christian Kirchberg ordnet die 
Lage juristisch ein.
   Anschließend zeigt phoenix die Kurz-Dokumentation „Zurück in die 
Zone – Fünf Jahre nach Fukushima“ von Heidi Grot und Astrid Vogelpohl
(DW, 2016) um 10.20 Uhr.
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