Der Bundesverband der deutschen 
Bioethanolwirtschaft (BDBe) teilt mit, dass er aktualisierte 
Fassungen der beiden europäischen Richtlinien 2009/28/EG „Erneuerbare
Energien“ und 98/70/EG „Kraftstoffqualität“ in Deutsch und Englisch 
veröffentlicht hat. Am 13. Juli 2015 hatte der EU-Ministerrat die 
zuvor vom Europäischen Parlament angenommene Richtlinie 2015/1513/EU 
zur Änderung dieser Richtlinien beschlossen. Die Änderungsrichtlinie 
wurde am 15. September 2015 im Amtsblatt der EU (ABl. L239 S. 1 bis 
29) veröffentlicht. Die aktualisierten Fassungen der beiden 
Richtlinien enthalten die umfangreichen Änderungen. Die neuen 
Vorgaben müssen von den Mitgliedstaaten bis 2017 in nationales Recht 
umgesetzt werden.
   Der BDBe hatte die Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des 
EU-Ministerrats vom April 2015 zur Reform der EU-Biokraftstoffpolitik
sowie den Abschluss der kontroversen Diskussion als einen ersten, 
aber unzureichenden Schritt zur Klärung der künftigen gesetzlichen 
Rahmenbedingungen gewertet: 
   Positiv ist, dass Biokraftstoffe aus Reststoffen wie Stroh und 
Abfällen zusätzlich gefördert werden sollen und indirekte 
Landnutzungsänderungen (iLUC-Faktoren) als Malus für europäische und 
nachhaltig hergestellte Biokraftstoffe wegen fehlender 
wissenschaftlicher Grundlage nicht in die Änderungs-Richtlinie 
aufgenommen wurden. 
   Für Biokraftstoffe aus Stärke, Zucker und pflanzlichen Ölen wird 
eine Obergrenze von 7,0 Prozent, bezogen auf den Energiegehalt, 
eingeführt. 
   Die Mitgliedstaaten haben bis 2017 Zeit, die jetzt geänderten 
Regelungen der EU-Richtlinien Erneuerbare Energien und 
Kraftstoffqualität umzusetzen. 
   Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe: „Für den Zeitraum nach 
2020 fehlt die Planungssicherheit für die Produktion der im Markt 
eingeführten Biokraftstoffe und auch für Investitionen in die 
Herstellung von Biokraftstoffen aus Reststoffen und Abfällen in 
industriellem Maßstab. Die beschlossene Obergrenze für Biokraftstoffe
aus Energiepflanzen entspricht einem Marktanteil von rund 10 
Volumenprozent Bioethanol im Benzin. Gegenwärtig liegt der 
Marktanteil von Bioethanol in Deutschland erst bei 5,9 
Volumenprozent. Immerhin ist mit der Überarbeitung der beiden 
Richtlinien das vom Europäischen Rat Ende 2008 beschlossene „Klima- 
und Energiepaket 2020″ bekräftigt worden. Bioethanol im Benzin und 
Biodiesel im Diesel tragen die europäische Klima- und Energiewende 
bei Kraftstoffen und sind neben mehr Energieeffizienz und weiteren 
alternativen Antrieben unverzichtbar für weniger CO2-Emissionen des 
Verkehrs.“
   Die aktualisierten Fassungen beider Richtlinien in Deutsch und 
Englisch können unter www.bdbe.de/mediacenter/presseinformationen 
abgerufen werden.
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Carola Wunderlich
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