Sehr geehrte Damen und Herren,
   wir zeigen an, dass wir den Bund für Umwelt und Naturschutz 
Deutschland e.V. (BUND) in dessen presserechtlichen Angelegenheiten 
vertreten.
   Aus Anlass aktueller Berichterstattung in der ARD-Sendung 
„plusminus“ unter dem Titel „Der BUND vor der Zerreißprobe?“ vom 
5.8.2015 bittet der BUND uns Ihnen zu schreiben.
   Wir warnen ausdrücklich vor der ungeprüften Übernahme der 
Berichterstattung. Diese enthält Unwahrheiten und erhebliche Verstöße
gegen das journalistische Vollständigkeitsgebot.
   1.So heißt es, der BUND sei „total unterwandert von den Erzeugern 
von erneuerbarer Energie, die jetzt mittlerweile dort den Ton 
angeben.“ Tatsächlich sind nur 2 von gut 190 Vorständen und 
Geschäftsführern des BUND auf Bundes- und Landesebene für die 
Windenergiebranche tätig, einer von den beiden sogar nur 
ehrenamtlich.
   2.Die in dem Beitrag ebenfalls aufgestellte Behauptung, es gebe 20
führende Persönlichkeiten des BUND in den jeweiligen Bundesländern, 
die gleichzeitig in der Wind-Lobby angestellt seien und für diese 
arbeiteten, ist somit ersichtlich unwahr.
   3.Ferner wird in dem Beitrag berichtet, dass der BUND hinsichtlich
des geplanten Windparks Nordergründe zunächst geklagt habe und sich 
dann auf einen Deal eingelassen habe. Der Beitrag verschweigt jedoch,
dass der BUND erreicht hat, dass die Zahl der geplanten Anlagen von 
ursprünglich 76 auf nur noch 18 verringert wurde. Der Redaktion war 
die Tatsache nachweislich bekannt, dass dank des Einsatzes des BUND 
die Zahl der Anlagen im Sinne des Naturschutzes drastisch reduziert 
wurde.
   4.Zudem wird berichtet, Windkraftbefürworter im BUND hätten 
verheimlichen wollen, dass im Bereich der Windkraftanlage Fürfeld 
seltene Rotmilane gesichtet wurden. Unerwähnt bleibt jedoch, dass der
BUND in seiner Stellungnahme zur dortigen 
Umweltverträglichkeitsprüfung ausdrücklich auf die Sichtung 
hingewiesen und spezielle Schutzmaßnahmen für den Rotmilan erreicht 
hat.
   Wir bitten die benannten Tatsachen bei künftiger Berichterstattung
zu berücksichtigen, erinnern an die journalistischen 
Sorgfaltspflichten und insbesondere an das journalistische 
Vollständigkeitsgebot und weisen schon jetzt darauf hin, dass wir 
mandatiert sind, ggf. bestehende presserechtliche Ansprüche zur 
Geltung zu bringen.
Dr. Steffen Bunnenberg Rechtsanwalt
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Bunnenberg Bertram Rechtsanwälte 
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