Das DAtF sieht die hohen Sicherheitsstandards 
deutscher Anlagen durch die heute (8.7.) vom Rat der Europäischen 
Union angenommene Novelle der Richtlinie zur nuklearen Sicherheit 
bestätigt. Die am 11. Juni 2014 bereits vom Ausschuss der Ständigen 
Vertreter der Mitgliedstaaten beschlossene Richtlinie legt 
anspruchsvolle Sicherheitsziele für nukleare Neu- und Bestandsanlagen
fest und erhöht die Transparenz im Bereich der nuklearen Sicherheit. 
Darüber hinaus sieht die Richtlinie ein System von europäischen Peer 
Reviews vor, die ab 2017 mindestens alle sechs Jahre ausgeführt 
werden müssen.
   „Die deutschen kerntechnischen Anlagen entsprechen bereits heute 
den Sicherheitszielen, die in der überarbeiteten EU-Richtlinie 
gesetzt werden. Das hohe Sicherheitsniveau kerntechnischer 
Einrichtungen in Deutschland wurde unter anderem durch die guten 
Ergebnisse der deutschen Kernkraftwerke bei dem EU-Stresstest und dem
dabei absolvierten Peer Review Prozess belegt“, erklärt Dr. Ralf 
Güldner, Präsident des DAtF.
   Die Richtlinie ergänzt Direktive 2009/71/Euratom. Der Europäische 
Rat hatte im März 2011 den Auftrag erteilt, die bestehenden 
regulatorischen Rahmenbedingungen zur nuklearen Sicherheit zu 
überprüfen und gegebenenfalls Verbesserungen vorzunehmen. Die 
Richtlinie tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt der 
Europäischen Union in Kraft. Danach haben die Mitgliedstaaten drei 
Jahre Zeit, um sie in ihre nationale Gesetzgebung zu überführen.
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