Nur bei einem Drittel der Aufzugsanlagen war im 
Jahr 2011 im Rahmen der technischen Prüfung nichts zu beanstanden. 
Rund 9,4 Prozent hatten „sicherheitserhebliche Mängel“, 57,12 Prozent
wiesen geringfügige Mängel auf und rund 32,87 Prozent waren 
mängelfrei. Dies sind wichtige Ergebnisse des 
„Anlagensicherheits-Reports 2012“, den die Zugelassenen 
Überwachungsstellen (ZÜS) in Berlin vorstellten. Die Mängelstatistik 
umfasst die Bereiche Aufzüge, Dampf- und Druckanlagen sowie Anlagen 
in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-elh-Anlagen).
Steigende Dunkelziffer bei Mängeln
   Experten gehen davon aus, dass die hohe Dunkelziffer an defekten 
Aufzügen weiterhin ansteigt, da die Zahl der geprüften Anlagen von 
rund 470.000 (2010) auf rund 450.000 (2011) zurückgegangen ist. Das 
bedeutet, dass in Deutschland aktuell 250.000 Aufzüge nicht 
regelmäßig von einer ZÜS geprüft werden, da die Zahl aller Anlagen 
auf insgesamt 700.000 geschätzt wird. Daher appelliert Dr. Klaus 
Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VdTÜV, an die 
Betreiber von Aufzügen, ihre Anlagen regelmäßig zu warten und die 
Inspektionstermine ernst zu nehmen. „Es ist Besorgnis erregend, dass 
wir bei jedem dritten Aufzug nicht wissen, in welchem technischen 
Zustand er sich befindet und nicht klar ist, ob er überhaupt sicher 
ist“, so Dr. Brüggemann.
Hohe Dunkelziffer auch bei Unfällen
   Von 2008 bis 2011 gingen beim VdTÜV und dem Deutschen Ausschuss 
für Aufzüge (DAfA) über 240 Unfallmeldungen ein, im Jahr 2011 waren 
es allein 78 Meldungen. Drei Personen erlagen dabei tödlichen 
Verletzungen, 54 Personen wurden verletzt und in 20 Fällen kam es zu 
„gefährlichen Zuständen“. „Auch hier gehen wir von einer hohen 
Dunkelziffer aus, da vielen Betreibern die Unfallmeldepflicht nicht 
bekannt ist“, erläutert Dieter Roas, Vorsitzender der 
VdTÜV-Leitstelle Fördertechnik. Die häufigste Unfallursache sind 
technische Defekte, die zu Ausfällen sicherheitsrelevanter Systeme 
führen können.
   Hohes Sicherheitsniveau bei Druckanlagen durch unabhängige 
Prüfungen
   Druckgeräte, Dampferzeuger, Rohrleitungen oder Dampfkessel sind 
Bestandteil moderner Produktionsanlagen und Anlagen zur 
Energieerzeugung. Bei über 278.000 Prüfungen von Druckbehälteranlagen
und 30.000 Prüfungen von Dampfkesselanlagen wurden im Jahr 2011 bei 3
Prozent der Anlagen erhebliche Mängel festgestellt, rund 19 Prozent 
der Druckbehälteranlagen und rund 18 Prozent der Dampfkesselanlagen 
wiesen geringfügige Mängel auf. Für den überwiegenden Teil der 
Druckbehälteranlagen (77,07 Prozent) und Dampfkesselanlagen (78,82 
Prozent) attestierten die ZÜS-Sachverständigen bei der Prüfung einen 
mängelfreien Zustand. Der Anteil der Druckanlagen mit gefährlichen 
Mängeln, z.B. mit kritischen Rissen in Schweißverbindungen, lag bei 
unter einem Prozent. „In absoluten Zahlen bedeutet das aber, dass an 
334 Druckbehälter- und 39 Dampfkesselanlagen derart gravierende 
Mängel bestanden, dass von einer konkreten Gefahr für Beschäftigte, 
aber auch für unbeteiligte Personen ausgegangen werden musste“, 
betont Klaus Beck, Vorsitzender des Erfahrungsaustauschkreises der 
ZÜS.
Ex-elh-Anlagen: Sicherheitsgewinn an Tankstellen
   Tankstellen gehören zu den Anlagen, an denen hochentzündliche 
Flüssigkeiten gelagert werden und besonders auf Explosionsschutz 
geachtet werden muss (Ex-elh-Anlagen). Von allen 4.745 geprüften 
Tankstellen waren im Jahr 2011 über die Hälfte (52,66 Prozent) 
mängelfrei, 27,47 Prozent wiesen geringfügige Mängel auf, an 19,7 
Prozent stellten die Prüfer erhebliche Mängel fest. Dennoch sieht 
VdTÜV-Präsidiumsmitglied Dr. Klaus Brüggemann dadurch keine Gefahr: 
„Tankstellen werden lückenlos überprüft und dadurch alle 
festgestellten Mängel sofort beseitigt.“ Deutlich werde an diesem 
Beispiel, wie wichtig die regelmäßige und flächendeckende Prüfung 
gefährlicher technischer Anlagen für die Sicherheit von Kunden, 
Beschäftigten und Anwohnern sei, so Dr. Brüggemann.
Sicherheit auch bei erneuerbaren Energien
   Die Frage, ob eine bestimmte Anlagenart aufgrund ihres 
Gefährdungspotentials regelmäßig von einer neutralen Organisation 
geprüft werden muss, hat der Gesetzgeber in einem Katalog der 
überwachungsbedürftigen Anlagen geregelt. Allerdings ist dieser 
Katalog seit Jahrzehnten trotz des technischen Fortschritts 
unverändert geblieben. So müssen Anlagen zur Stromerzeugung aus 
regenerativen Energien, wie z.B. Biogas- oder Windkraftanlagen, nicht
durch neutrale Sachverständige geprüft werden. Experten gehen bei 
diesen Anlagen von einem hohen Gefährdungspotential aus. „Studien 
haben gezeigt, dass im Bereich regenerativer Energien durch die 
Energiewende ein stark anwachsender Zubau an weiteren und vor allem 
auch größeren Anlagen zu erwarten ist“, erläutert Dr. Brüggemann, 
„eine Aufnahme in den Katalog der überwachungsbedürftigen Anlagen ist
dringend geboten“.
Hohe Verantwortung für die Betreiber
   Der ZÜS Anlagensicherheits-Report zeigt, dass das Prüfsystem der 
Betriebssicherheitsverordnung Beschäftigte, unbeteiligte Personen und
die Umwelt wirkungsvoll schützt. Allerdings tragen dabei die 
Betreiber einer Anlage große Verantwortung: Sie müssen nicht nur 
dafür sorgen, dass eine Anlage mängelfrei ist, sondern seit dem Jahr 
2008 auch anhand einer Gefährdungsbeurteilung oder 
sicherheitstechnischen Bewertung den Prüfumfang und Prüfzyklen 
festlegen. „Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen 
bedeutet der Bewertungsspielraum oft eine Überforderung“, erläutert 
Beck.
Veröffentlichung in der „Technischen Überwachung“
   Der Anlagensicherheits-Report wird in der VdTÜV-Zeitschrift 
Technische Überwachung veröffentlicht. Mitgewirkt haben folgende 
Zugelassene Überwachungsstellen: DEKRA Industrial GmbH, DEKRA EXAM 
GmbH, GTÜ Anlagensicherheit GmbH, Lloyd´s Register Quality Assurance 
GmbH, SGS-TÜV GmbH, TOS Prüf GmbH, TÜV Austria Service GmbH, TÜV NORD
Systems GmbH & Co. KG, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, TÜV SÜD 
Chemie Service GmbH, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, TÜV Technische 
Überwachung Hessen GmbH und TÜV Thüringen e. V.
Pressekontakt:
Johannes Näumann
VdTÜV Verband der TÜV e.V.
T.: +49 30 760095-320
M.: +49 151-12 03 96 92
johannes.naeumann@vdtuev.de
