Nur noch sieben Monate bleiben größeren 
Unternehmen, um die neuen Vorgaben der Europäischen Union zur 
Steigerung der Energieeffizienz umzusetzen. Gefordert wird ein 
Energieaudit nach DIN EN 16247, wenn Unternehmen kein zertifiziertes 
Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder kein eingetragenes
Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben. Stichtag ist der 5. 
Dezember 2015.
   Die Europäische Kommission hat sich mit der 
Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU das Ziel gesetzt, die 
Energieeffizienz in Europa um 20 Prozent zu steigern. „Mit der 
Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes am 15. April 2015 
wurde die Richtlinie in deutsches Recht überführt“, sagt Christian 
Matt, Leiter des Kompetenzzentrums Energieeffizienz der TÜV SÜD 
Industrie GmbH. „Damit hat sich auch der Kreis der deutschen 
Unternehmen erweitert, die entsprechende Nachweise erbringen müssen,“
   Die neuen Vorgaben des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) 
gelten für Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen 
(KMU) im Sinne der EU-Definition sind. Konkret sind das alle 
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von
mindestens 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mindestens 43
Millionen Euro. „Damit müssen in Zukunft auch nicht-energieintensive 
Unternehmen an der Effizienzschraube drehen“, betont Christian Matt. 
Das gelte beispielsweise für Unternehmen der produzierenden 
Industrie, Dienstleister wie Banken, Versicherungen oder 
Krankenhäuser, den Einzelhandel oder auch für Hotelketten oder 
Transportunternehmen. Laut EDL-G müssen die Energieaudits durch 
qualifizierte und unabhängige Experten durchgeführt werden, die beim 
Bundesamt für Wirtschaft und Ausführungskontrolle (BAFA) gelistet 
sind. Wahlweise können Unternehmen das Audit auch intern von einem 
Mitarbeiter durchführen lassen, der die geforderte Qualifikation 
vorweisen kann.
Energieeffizienz in KMU wird gefördert
   Die Unternehmen sollten die neuen Vorgaben auch als Chance 
betrachten, den Energieverbrauch zu optimieren und die Energiekosten 
zu senken, betont Christian Matt. Auch kleine und mittlere 
Unternehmen könnten von der Verbesserung der Energieeffizienz 
profitieren. Für KMU der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der 
freien Berufe und das Dienstleistungsgewerbe würden im Zuge einer 
staatlichen Förderung sogar 80 Prozent (bis zu einer Maximalhöhe von 
8.000 Euro) der Kosten für die Durchführung von Energieaudits nach 
DIN EN 16247 erstattet. Ausgenommen von dieser Förderung sind 
allerdings KMU, die bereits im Rahmen des Spitzenausgleichs oder der 
EEG-Umlage eine Entlastung erhalten.
   Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es unter 
www.tuev-sued.de/is/eeb.
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Dr. Thomas Oberst
TÜV SÜD AG
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