Aus Sicht der Wissenschaft weist die Stellungnahme 
des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL)
zur betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer in der Kleingruppenhaltung
derart gravierende Mängel auf, dass die auf dieser Grundlage 
geforderte Übergangsfrist bis zum Jahr 2023 für die bestehenden 
Kleingruppenhaltungen „deutlich zu kurz bemessen“ ist. Zu diesem 
Schluss kommt Prof. Dr. Hans-Wilhelm Windhorst vom Institut für 
Strukturforschung und Planung in agrarischen Intensivgebieten (ISPA) 
der Universität Vechta nach genauer Analyse der Stellungnahme. 
   „Das KTBL lässt wesentliche kalkulatorische Größen einer 
sorgfältigen betriebswirtschaftlichen Berechnung gänzlich außer 
Acht“, kritisiert Windhorst unter anderem die fehlende 
Berücksichtigung von Kosten für Sortierung oder Verpackung der Eier. 
Darüber hinaus gehe das KTBL-Gutachten wiederholt von falschen 
Annahmen aus: So spiegele der von den Verfassern angenommene 
Eierpreis von 8 bis 9 Cent eine „absolut unrealistische 
Erlössituation“ wider. Laut Marktinfo Eier & Geflügel (MEG) hätten 
die erzielbaren Erlöse für unsortierte Ware im Mittel der Jahre 2008 
bis 2010 bei lediglich 6 bis 7 Cent gelegen.
    Äußerst bedenklich sei auch, dass die sich abzeichnende 
Entwicklung bei den Weltmarktpreisen für Futterkomponenten in den 
Kalkulationen gar nicht berücksichtigt worden sei. Ausgehend von 
diesen handwerklichen Fehlern zieht Windhorst die Aussagekraft der 
gesamten Untersuchung in Zweifel: 
   „Wenn in einem Gutachten dieser Tragweite von einer Reihe 
offensichtlich falscher Annahmen ausgegangen wird, können die daraus 
gezogenen Schlussfolgerungen nicht richtig sein.“ Entsprechend 
enttäuscht reagieren Leo Graf von Drechsel als Präsident des 
Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) und Dr. Bernd
Diekmann als Vorsitzender des Bundesverbandes Deutsches Ei (BDE) auf 
die verunglückte Ausarbeitung des KTBL. 
   „Als Argumentationsgrundlage zur Bemessung der Übergangsfristen 
für die Kleingruppenhaltung taugt diese KTBL-Stellungnahme jedenfalls
nicht“, fordern Graf Drechsel und Diekmann mit Nachdruck von allen 
Beteiligten, das Gutachten in der aktuellen politischen Diskussion 
unberücksichtigt zu lassen. Auf die Ausarbeitung des KTBL gestützt 
hatten sich insbesondere die Bundesländer Niedersachsen und 
Rheinland-Pfalz, die in ihrem Antrag an den am kommenden Freitag (2. 
März) tagenden Bundesrat Übergangsfristen für bestehende 
Kleingruppenhaltungen bis lediglich zum Jahr 2023 fordern. 
   „Dieser Forderung ist mit dem Nachweis der handwerklichen Fehler 
der KTBL-Studie der Boden entzogen“, stellt Graf Drechsel fest. 
Diekmann ergänzt mit bitterem Unterton: „Man kann sich des Eindrucks 
nicht erwehren, dass sich die Politik vorsätzlich und vorschnell 
eines unzureichenden Gutachtens bedient, um sich selbst an einer 
seriösen und fundierten Entscheidungsfindung vorbeizumogeln.“ 
   In diesem Kontext betont die deutsche Geflügelwirtschaft abermals 
ihre Kompromissbereitschaft. Auch wenn der ursprünglich von 
Bundesministerin Ilse Aigner vorgelegte Verordnungsentwurf eine Frist
bis Ende 2035 vorgesehen habe, sei die deutsche Eierwirtschaft für 
einen realistischen Mittelweg offen. 2023 sei allerdings keinesfalls 
der richtige Weg: „Die Politik darf die Familien deutscher 
Legehennenhalter, die in diese moderne Haltungsform investiert haben,
nicht bestrafen“, sagt ZDG-Präsident Graf Drechsel. BDE-Vorsitzender 
Diekmann fügt hinzu: „Es ist bedauerlich, dass sich Deutschland ohne 
Not von diesem guten und tiergerechten System verabschiedet.“
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