Die Betreiber der deutschen Übertragungsnetze haben
heute bekannt gegeben, dass die Umlage nach dem 
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) ab dem 1. Januar 2015 von 
derzeit 6,24 Cent auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde (kWh) sinkt. Dazu 
Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler 
Unternehmen (VKU): „So gut diese Entwicklung auf den ersten Blick, 
vor allem für den Verbraucher, anmutet: Sie ist ein Einmaleffekt, der
auf den hohen 2014er-Überschuss des EEG-Kontos zurückzuführen ist.“ 
Kurzfristig werde die EEG-Reform allerdings keinen wesentlichen 
Einfluss auf die Höhe der EEG-Umlage und damit auf die Strompreise 
haben. „Mittel- bis langfristig sehen wir allerdings schon, dass die 
Reform zu einem kosteneffizienteren Erneuerbare-Energien-Zubau führt,
was den Anstieg der EEG-Umlage zumindest bremst. Dafür muss der 
Paradigmenwechsel hin zu mehr Wettbewerb aber konsequent fortgesetzt 
werden. Insbesondere die wettbewerbliche Vergabe von Fördermitteln 
(Ausschreibungsmodell), die bis 2017 für alle Erneuerbare-Energien 
eingeführt werden soll, würde die Kosteneffizienz der Förderung 
verbessern“, so Reck.
   Seit 2007 ist der Strompreis um rund 45 Prozent gestiegen. Rund 75
Prozent dieses Anstiegs sind auf Ursachen zurückzuführen, die von den
Energieversorgern nicht beeinflussbar sind. Der höchste Anstieg ist 
bei den Förderkosten der erneuerbaren Energien zu verzeichnen. Rund 
68 Prozent der Preissteigerung seit 2007 sind auf die EEG-Umlage und 
die darauf anfallende Mehrwertsteuer zurückzuführen. Reck: „Wie 
bisher auch ist die künftige Entwicklung des Strompreises vor allem 
von politischen Entscheidungen abhängig.“ Die EEG-Umlage als 
zentraler Bestandteil der bisherigen Preissteigerungen dürfte 
allerdings bei der künftigen Preisbildung eine abnehmende Rolle 
spielen. Neuanlagen erhalten heute eine erheblich geringere Vergütung
als Bestandsanlagen, letztere fallen schrittweise aus der Förderung 
heraus.
   Auch vor dem Hintergrund der Bekanntgabe der neuen EEG-Umlage 
appelliert der VKU-Hauptgeschäftsführer an die Bundesregierung, den 
Energiemarkt schnell so zu reformieren, damit auch die dringend 
benötigten Investitionen in hocheffiziente konventionelle 
Energieerzeugungsanlagen angereizt werden: „Die Situation, die 2013 
schon angespannt war, hat sich noch einmal verschärft. Für eine 
bezahlbare, sichere und nachhaltige Energieversorgung benötigen wir 
neben den erneuerbaren Energien auch zukünftig flexible und 
effiziente konventionelle Kraftwerke.“ Ohne die Einführung eines 
Kapazitätsmarktes könne das aber mittelfristig nicht gewährleistet 
werden. Reck mahnt, eine entsprechende Gesetzesnovelle schnell 
anzugehen: „Der sehr erfreuliche Reformwille, den die Bundesregierung
bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes an den Tag gelegt 
hat, sollte auch dafür genutzt werden, einen Weg zu finden, wie 
konventionelle und effiziente Erzeugungsanlagen bezahlbar in den 
Energiemarkt integriert werden können.“ Dafür hat der VKU in einem im
März 2013 veröffentlichten Gutachten für ein integriertes 
Energiemarktdesign einen dezentralen Leistungsmarkt vorgeschlagen, 
was zwischenzeitlich von der gesamten Energiebranche getragen wird.
   Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, 
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 245.000 Beschäftigten 
wurden 2012 Umsatzerlöse von mehr als 110 Milliarden Euro 
erwirtschaftet und mehr als 8,6 Milliarden Euro investiert. Die 
VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil 
von 46 Prozent in der Strom-, 59 Prozent in der Erdgas-, 80 Prozent 
in der Trinkwasser-, 65 Prozent in der Wärmeversorgung und 26 Prozent
in der Abwasserentsorgung.
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