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Schwarz-gelbe Regierungskoalition muss Bundesjagdgesetz zurückweisen





Der Deutsche Naturschutzring (DNR) hat heute in Berlin die schwarz-gelbe Regierungskoalition dringend aufgefordert, dem Gesetzentwurf zur Reform des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) nicht zuzustimmen. Die vorgesehene Änderung entspricht nicht den Anforderungen an ein modernes Jagdgesetz und setzt nicht einmal die Anforderung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) um und wird damit zu neuen Klagen vor dem EGMR führen, sagte DNR-Präsident Hartmut Vogtmann.

Mit seinem Urteil vom 26.6.12 hatte der EGMR festgestellt, dass es mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums nicht zu vereinbaren ist, wenn Grundstückseigentümer gegen ihren Willen zwangsweise Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und damit die Jagd auf ihrem Eigentum dulden müssen. Die Bundesrepublik wurde vom höchsten Europäischen Gericht verurteilt, weil die Regelungen des Bundesjagdgesetzes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.

Die Lücke zwischen dem völlig veralteten Bundesjagdgesetz und den derzeit modernisierten Landesjagdgesetzen etwa in Schleswig-Holstein, NRW und Baden-Württemberg wird immer größer. Zum Reformbedarf des Bundesjagdgesetzes gehören das Fütterungsverbot von Wild, die Reduzierung der Liste jagdbarer Arten, die Reduzierung von Jagdzeiten und die Förderung einer naturnahen Waldentwicklung, betonte das für Wald- und Jagdpolitik zuständige DNR-Präsidialmitglied Elisabeth Emmert.

Dr. Helmut Röscheisen, DNR-Generalsekretär
Tel. 030-678 1775-70, mobil: 0160-97209108

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Erstellt von an 27. Feb. 2013. geschrieben in Allgemein. Sie können allen Kommentaren zu diesem Artikel folgen unter RSS 2.0. Kommentieren und Pings sind deaktiviert.

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