Da die Übergangsfrist bereits am 1. Februar 2016 abläuft, haben Hersteller und Importeure nur noch wenige Wochen Zeit, ihre Rücknahmelösung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) anzumelden. Genau hier setzt die Lösung der CCR an, die bereits mit der Einführung der Rücknahmepflicht für Elektro(nik)geräte ins Leben gerufen wurde. Sie umfasst neben der Rücknahme und Entsorgung auch Leistungen wie die Erstregistrierung und das Berichtswesen an die zuständigen Behörden.
Da RELECTRA alle im ElektroG erfassten Produkttypen abdeckt, können auch ergänzende Produkte wie beispielsweise Inverter in die Rücknahmevereinbarung aufgenommen werden. Darüber hinaus werden Energiespeicher über das Batterierücknahmesystem CCR REBAT gesammelt, so dass mit nur einem Partner alle Rücknahmepflichten erfüllt werden. Für international tätige Kunden hat CCR auch eine Environmental-Compliance-Management-Lösung im Angebot, bei der die Spezialisten die komplette Überwachung, Steuerung und Berichterstattung für sämtliche rücknahmepflichtige Produkte übernehmen.