Mit Energiedienstleistern die Energiewende meistern 
   Wärme- und Stromerzeugung im eigenen Haus senkt die 
   Energierechnung
   Hauseigentümer müssen sich auch künftig auf neue Anforderungen 
infolge der Energiewende einstellen. Mit der Novellierung der 
Energieeinspar-Verordnung setzt die Bundesregierung ihre Strategie in
einem weiteren Schritt um, bis 2050 die Gebäudebeheizung klimaneutral
zu gestalten. Im Gebäudebestand müssen über 30 Jahre alte 
herkömmliche Heizungsanlagen zukünftig ausgetauscht werden. Mit einer
Umstellung einer alten Heizungsanlage auf eine moderne Anlage, die 
zugleich Wärme und Strom erzeugt, kann Geld, Energie und CO2 
eingespart werden. Für den Hauseigentümer besonders vorteilhaft ist 
dabei die Entscheidung für ein Energiedienstleistungsunternehmen, 
denn so bleiben Planung, Betrieb und Wartung in professioneller Hand.
   Wie moderne Energiedienstleistungen dem Immobilieneigentümer 
helfen können, mit neuer Heizungstechnik Energie effizient zu nutzen 
und zugleich die Kosten auch für die Mieter im Griff zu behalten, 
diskutierten im ASUE-Effizienzdialog die energiepolitischen Sprecher 
der Landtagsfraktionen – Axel Miesner (CDU) und Volker Bajus (Bündnis
90/Die Grünen) – am 30. Oktober 2013 in der IHK Hannover. Mit dem 
novellierten Mietrecht sind im Frühjahr neue Contractingregeln 
eingeführt worden, die in der Praxis Probleme mit sich bringen. Eine 
Kostendeckelung auf das Niveau der bisherigen Heizkosten erschwert 
es, bei einer Modernisierung weitere Effizienzmaßnahmen zur 
CO2-Vermeidung umzusetzen. Nachteilig wirkt sich auch aus, dass 
Contractoren im Gegensatz zu Eigentümern beim Betrieb eines BHKW 
höhere Abgaben tragen und nicht das Eigenstromprivileg beanspruchen 
dürfen.
   Diese Unausgewogenheit muss aufgelöst werden, denn „professionelle
Energiedienstleister, die in neue, energiesparende Anlagen 
investieren, haben ein dauerhaftes Interesse, Energie und Ressourcen 
zu schonen. Dies kommt auch Gebäudeeigentümern und Mietern zu Gute. 
Der Gesetzgeber sollte diesem Modell zum Erfolg verhelfen, indem er 
die Genehmigungsverfahren und steuerlichen Regelungen vereinfacht“, 
erläutert ASUE-Vorstandsmitglied Norbert Liekmeier.
   Rund 40 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der 
CO2-Emissionen in Deutschland entfallen auf den Wärmemarkt. Von den 
ca. 18,1 Millionen Wohngebäuden in Deutschland sind rund zwei Drittel
energetisch sanierungsbedürftig, die jährliche Sanierungsrate liegt 
aber nur bei einem Prozent. Rund 75 Prozent der Heizungsanlagen im 
Gebäudebestand sind nicht auf dem Stand der Technik. 
Energiedienstleister können durch Contracting im Gebäudebestand den 
Modernisierungsstau auflösen, zugleich Heizkosten sparen und mit 
hoher Effizienz Strom ins Netz einspeisen. Die Industrie stellt 
hierzu bereits ausgereifte Technik zur Verfügung, nun ist die Politik
gefordert, gesetzliche und bürokratische Hürden zu beseitigen.
   „Energieeinsparung und Energieeffizienz sind wesentliche Bausteine
einer erfolgreichen Energiewende. Gerade die Steigerung der 
Energieeffizienz leistet den effektivsten Beitrag für eine sichere, 
wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung. Die 
energetische Erneuerung des Gebäudebestands ist eine große 
Herausforderung, bietet aber gleichzeitig erhebliche 
Einsparpotenziale. Die Landesregierung will daher die Bedeutung der 
energetischen Modernisierung im Landeswohnraumförderprogramm stärken.
Darüber hinaus wollen wir die Arbeit und den Aufbau regionaler 
Beratungszentren und -netze für energetische Gebäudesanierung 
unterstützen, um so Bürgerinnen und Bürger intensiver über 
Sanierungsverfahren, effiziente Wärmeversorgung und 
Energiedienstleistungen zu informieren.“, führt Daniela Behrens, 
Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, 
Arbeit und Verkehr dazu aus.
   Aus der Praxisperspektive beschreibt Michael G. Feist, 
stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Zukunft ERDGAS e.V. dass,
„der Wärmemarkt mit dem Gebäudesektor ein großes Potential zur 
Erhöhung der Energieeffizienz besitzt und deutlich stärker bei der 
Umsetzung der Energiewende zu berücksichtigen ist. In einer 
arbeitsteiligen Gesellschaft werden mit dem Instrument des 
Contractings energetische Modernisierungen auch dort ermöglicht, wo 
bei den Vermietern schwierige Finanzierungsbedingungen bestehen.“ Er 
appelliert, „dafür die bestehenden Ungleichbehandlungen zeitnah zu 
beseitigen. Denn durch Modernisierung der Heizungsanlagen könne 
schnell mehr Klimaschutz bei günstigen CO2-Vermeidungskosten erreicht
werden.“
Pressekontakt:
Dipl.-Ing. Jürgen Stefan Kukuk
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