Die Energiewende geht weiter – Im Sommer trat das 
neue Mieterstromgesetz in Kraft.
   Um Mieterinnen und Mieter stärker an der Energiewende zu 
beteiligen, trat am 25.07.2017 das Gesetz zur Förderung von 
Mieterstrom aus Solaranlagen in Kraft.
   Als Mieterstrom bezeichnet man Strom, der in Solaranlagen auf dem 
Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Endverbraucher (hier Mieter) 
im gleichen Gebäude ohne Netzdurchleitungsgebühren geliefert wird. 
Der von den Mietern nicht verbrauchte Strom wird ins öffentliche 
Versorgungsnetz eingespeist und vergütet (Überschusseinspeisung). 
Mieterstrom lohnt sich für Mieter und Vermieter. Es entfallen 
Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und 
Konzessionsabgaben. Der Betreiber der Anlage erhält einen 
Mietstrom-Zuschlag. Dieser hängt von der Größe der Solaranlage und 
dem Photovoltaik-Zubau insgesamt ab und liegt zwischen 2,2 und 3,8 
Cent/kWh. Strom wird gefördert, wenn er in Solaranlagen, die nach 
Inkrafttreten des Gesetzes gebaut wurden und  mit einer installierten
Leistung von maximal 100 Kilowatt erzeugt wird. Die Anlage muss bei 
der Bundesnetzagentur registriert sein. Der Förderanspruch wird im 
EEG 2017 verankert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 
geht davon aus, dass so bis zu 3,8 Millionen Wohnungen mit Strom 
versorgt werden könnten. Der Ausbau für Mieterstrom aus förderfähigen
Photovoltaikanlagen ist auf 500 Megawatt/Jahr beschränkt. Mieterstrom
kann helfen, günstigen und umweltfreundlichen Grünstrom zu erzeugen 
und Bürger ohne eigenes Dach stärker am Ausbau der erneuerbaren 
Energien zu beteiligen.
Vorreiterrolle der DEB aus Hamburg
   Die Idee, auch dem Personenkreis ohne eigene Dachfläche die 
Vorteile einer Photovoltaikanlage zu bieten, hat die DEB, die 
Deutsche Energieberatung GmbH Hamburg, schon früher aufgegriffen und 
in ihrem Geschäftsmodell verwirklicht.
   Sie bringt Investoren ohne Dach mit Dachbesitzern zusammen: Dächer
mit einer Größe von mindestens 1000 m² werden langfristig von der DEB
gepachtet, um darauf Photovoltaikanlagen für ihre Kunden zu 
errichten. Die DEB ist Spezialist für Photovoltaikanlagen der 3. 
Generation. Ihr Angebot richtet sich an risikoaverse, 
ertragsorientierte Unternehmen und Privatpersonen, die alle Vorteile 
einer Photovoltaikanlage nutzen möchten, aber kein eigenes Dach 
besitzen.
Aus Licht wird Strom – aus Strom wird Geld
   In Zeiten wie diesen ist es ratsam sein Geld in krisensichere 
Sachwertanlagen zu investieren. Eine PV-Anlage von der DEB generiert 
einen sehr zuverlässigen Ertrag von ca. 7 % p.a.. Eine PV – Anlage 
wird wie ein Immobilienbesitz ins Grundbuch eingetragen, ist jedoch 
wesentlich einfacher zu verwalten und es gibt auch keine Mietausfälle
etc.  Alle Kosten für Verwaltung, Reinigung, Wartung und Versicherung
sind in der Wirtschaftlichkeitsprognose berücksichtigt. Zum Konzept 
gehört auch eine „All-Risk-Versicherung“ gegen Diebstahl, 
Elementarschäden und sogar Sonnenmindereinstrahlung.
   Der Abgabepreis für den mit einer PV – Anlage produzierten Strom 
ist durch das Erneuerbare Energien Gesetz für 20 Jahre garantiert. 
Dazu kommen noch erhebliche steuerliche Vorteile. PV- Anlagen sind zu
100% abschreibbar. Nur bei der DEB kommt noch eine Erlösoptimierung 
durch ein spezielles Stromvermarktungskonzept hinzu. 
   Nutzen Sie die Möglichkeit in dieses umweltfreundliche und 
zukunftsträchtige Segment zu investieren.  Kontaktieren Sie die DEB 
und lassen Sie sich
Pressekontakt:
Deutsche Energie Beratung GmbH
Ove Burmeister
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