Dank Photovoltaik und Solarzellen wird Sonnenenergie in Strom umgewandelt. Die Gewinnung von Solarstrom durch die Kraft der Sonne ist eine Erfolgsgeschichte – leider aber auch eine teure. In der letzten Zeit wurden die Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen immer wieder gekürzt. Trotz allem lohnt sich immer noch die Anschaffung der Photovoltaik-Technik für Hauseigentümer.
Photovoltaik – Lohnt es sich noch?
Obwohl die Vergütungen stetig sinken lässt sich die Frage, ob sich Photovoltaik für den privaten Hausbesitzer noch lohnt, in vielen Fällen mit ja beantworten. Besonders an sonnenreichen Standorten, speziell im Süden Deutschlands, lassen sich immer noch außerordentliche Renditen erzielen. Ob nun diese Entwicklung für die weitere Zukunft stabil bleibt, hängt hauptsächlich davon ab, ob Modulpreise weiterhin sinken werden. Die bisherige Entwicklung hat allerdings gezeigt, dass nach Senkungen der Einspeisevergütung auch die Preisgestaltung von Photovoltaik-Anlagen günstiger wurde.
Photovoltaik – Vorteile
Neben der Frage, ob sich Photovoltaik noch lohnt, sollten aber auch andere Aspekte eine Rolle spielen, wie zum Beispiel die CO2-Emissionsminderung. Darüber hinaus wird auch Strom generiert, wenn die Sonneneinstrahlung gering sein sollte. Dies wird durch einen sogenannten Wechselrichter möglich, der sehr gute Wirkungsgrade bietet.
In der Regel sind für Photovoltaik-Anlagen, die auf dem Dach installiert werden, keine Baugenehmigungen nötig. Trotzdem sollte man sicherheitshalber bei der Baubehörde anfragen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Dies betrifft allerdings eher denkmalgeschützte Gebäude.
Photovoltaik – Verträge mit Netzbetreibern
Da Netzbetreiber verpflichtet sind, Solarstrom zu festen Vergütungen abzunehmen, liegen diese deutlich höher über den Preis des Stroms, die normalerweise Endverbraucher bezahlen. Bevorzugungen dieser Art sind durchaus politisch gewollt und im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Eigentümer einer Photovoltaik-Anlage werden im gewissen Sinne zum Unternehmer, jedenfalls vor dem Finanzamt. Die ausgeworfene Mehrwertsteuer der Rechnungen an den Energieversorger kann zurück erstattet werden. Darüber hinaus erstatten Energieversorger neben der Einspeisevergütung auch die Mehrwertsteuer für den eingespeisten Strom. Diese muss allerdings wieder an das Finanzamt abgeführt werden.