Wenn die Tage kürzer werden, erinnern brennende 
Kaminfeuer an die vielen guten Eigenschaften des Energieträgers Holz.
Ob in Form von Pellets oder Holzscheiten, mit ihm heizt man 
kostengünstig und klimaschonend. Doch wer einen Holzofen verwendet 
oder mit selbst gesammeltem Holz sparen will, sollte ein paar Regeln 
beachten.
   Es ist erstaunlich, wie viel Energie in Holz steckt: Ein 
Kubikmeter enthält dieselbe Heizkraft wie ein voller 
200-Liter-Öltank. Und genau wie Öl kann man sich den nachwachsenden 
Rohstoff nach Hause liefern lassen, beispielsweise in Form von 
Pellets, Hackschnitzeln oder Kaminholz. Wer dagegen gerne Zeit in der
Natur verbringt, kann das Holz auch selbst im Wald sammeln.
Die Lizenz zum Holz sammeln
   Den dafür notwendigen „Holzleseschein“ kann man bei der Stadt, der
Gemeinde oder dem Forstamt beantragen. Damit darf man Holz 
zusammentragen, das bei Waldarbeiten in öffentlichen Waldstücken der 
zuständigen Kommune liegen geblieben ist. Selber Bäume zu fällen ist 
in der Regel nur mit besonderer Genehmigung erlaubt. Die Kosten des 
Scheins, seine Gültigkeit und Bestimmungen sind je nach Kommune und 
Forstamt unterschiedlich. Bevor man das gesammelte Holz nach Hause 
mitnehmen kann, begutachtet ein Förster die Menge und berechnet den 
Preis.
   Zuhause sollte das Holz zerkleinert werden, denn so bietet es den 
Flammen später beim Verfeuern eine größere Oberfläche. Doch zunächst 
muss es rund zwei Jahre zum Trocknen lagern. Dadurch sinkt der 
Feuchtigkeitsgehalt von rund 40 auf unter 20 Prozent. Das ist 
wichtig, damit das Holz leichter verbrennt und dabei weniger 
Schadstoffe freisetzt.
Holzöfen benötigen Schadstoff-Bescheinigung
   Denn Holzheizungen sind zwar nahezu CO2-neutral, doch beim 
Verbrennen werden Kohlenmonoxid und Feinstaub ausgestoßen. Je 
feuchter das Holz, desto mehr Schadstoffe werden freigesetzt. Selbst 
bei einer Feuchtigkeit von 25 Prozent ist der Schadstoffausstoß noch 
um ein Vielfaches höher als bei trockenem Holz. Die Schadstoffe 
schaden der Feuerstätte selbst und der Umwelt. Deshalb ist es nach 
Angaben des Umweltbundesamts seit 2010 verboten, Holz mit einem 
Feuchtegehalt von über 25 Prozent zu verfeuern.
   Um die Umwelt zu schützen, verpflichtet die 
Bundesimmissionsschutzverordnung Hersteller und Betreiber von 
Holzöfen außerdem, Grenzwerte für Emissionen einzuhalten. Wer einen 
Ofen besitzt, muss mit einer Bescheinigung vom Hersteller oder 
Schornsteinfeger nachweisen können, dass die Anforderungen erfüllt 
werden. Öfen, die die zulässigen Grenzwerte für Feinstaub und 
Kohlenmonoxid überschreiten, müssen bis 2018 stillgelegt werden.
   Doch es gelten Ausnahmen, beispielsweise für privat genutzte Herde
und Backöfen sowie für offene Kamine. Auskunft darüber, ob ein Ofen 
von der Verordnung betroffen ist, geben Ofen- und 
Luftheizungsbauermeister. Weitere Informationen über das Heizen mit 
Holz erhalten Verbraucher auf dem Service-Portal 
www.intelligent-heizen.info.
Über „Intelligent heizen“
   Die verbraucherorientierte Plattform „Intelligent heizen“ ist ein 
Angebot des Spitzenverbandes der Gebäudetechnik VdZ. Seit 2007 
informiert das Serviceportal technologieoffen und 
energieträgerneutral über Maßnahmen für eine wirtschaftliche 
Heizungsmodernisierung. Bildmaterial in Druckqualität erhalten Sie 
unter www.intelligent-heizen.info. Tipps für energiesparendes Heizen 
und aktuelle Informationen gibt es jetzt auch auf Facebook. 
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