Der NABU wertet das Ergebnis der Volksabstimmung 
zur Frühjahrsjagd auf Zugvögel in Malta als Zeichen, dass die 
Jagdlobby in dem Mittelmeerstaat an Boden verliert. Danach hat sich 
eine hauchdünne Mehrheit von 50,4 Prozent aller Wahlberechtigten für 
die Beibehaltung der Frühjahrsjagd auf Zugvögel ausgesprochen. Bei 
hoher Wahlbeteiligung hatten nur 2200 Stimmen gefehlt, um der 
Initiative einer Koalition aus Nichtregierungsorganisationen zum 
Erfolg zu verhelfen, die ein Ende der nationalen Ausnahmeregelung 
forderte, die maltesischen Jäger den Abschuss von Turteltauben und 
Wachteln während des Frühjahrzuges nach Europa erlaubt.
   NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Fast die Hälfte der 
maltesischen Bevölkerung hat für ein Ende der Frühjahrsjagd gestimmt.
Dies zeigt, dass es in Malta bei weitem keinen Konsens für die 
Vogeljagd mehr gibt. Unser Partnerverband BirdLife Malta hat mit 
einer großartigen Kampagne für den Stopp der Frühjahrsjagd geworben. 
Den Ausschlag hat letztendlich wohl die Unterstützung der 
Regierungspartei für die Fortführung der Jagd gegeben, die 
gleichzeitig versprach, in Zukunft härter gegen den weit verbreiteten
illegalen Abschuss geschützter Arten vorzugehen.“
   Der NABU lehnt die Jagd auf Vögel im Frühjahr strikt ab, da dabei 
die Elternvögel geschossen werden, die den Winter  überlebt haben und
in wenigen Wochen zur Brut schreiten würden. Dazu haben sich die 
Mitgliedstaaten der EU mit der  Vogelschutzrichtlinie verpflichtet. 
Nur im Ausnahmefall kann ein Mitgliedstaat wie Malta die Jagd auf 
Zugvögel auf dem Frühjahrszug erlauben. Dazu muss sichergestellt 
sein, dass nur geringe Mengen bestimmter Arten unter streng 
kontrollierten Bedingungen geschossen werden. Ein jährlicher Bericht 
über die Einhaltung dieser Bedingungen muss der EU-Kommission 
vorgelegt werden.
   NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann: “ Bei 11.000 offiziell im 
Frühjahr zu schießenden Turteltauben kann jedoch von –geringen 
Mengen– keineswegs die Rede sein, .In Deutschland brüten nur noch 
etwa 30.000 Paare der Turteltaube, ihre Bestände sind in den 
vergangenen zwölf Jahren um über die Hälfte zurückgegangen. Bereits 
die offizielle Zahl der jedes Frühjahr in Malta geschossenen 
Turteltauben ist eine schwere Belastung für diese bei uns 
hochbedrohte Vogelart. Da zudem die Kontrolle der Abschusszahlen 
nicht funktioniert, müssen wir damit rechnen, dass in Wirklichkeit 
wesentlich mehr Turteltauben geschossen werden.“ Der NABU sieht daher
die strengen Ausnahmebedingungen der Vogelschutzrichtlinie in diesem 
Fall nicht erfüllt. Die von den Jägern knapp gewonnene nationale 
Abstimmung dürfte daher trotzdem die Fortführung der Frühjahrsjagd 
nicht dauerhaft festschreiben.
   „Die Entscheidung über die Jagd auf Zugvögel kann nicht von einem 
EU-Staat alleine getroffen werden, denn es geht um ein gemeinsames 
europäisches Naturerbe –  gerade deshalb gibt es die 
EU-Vogelschutzrichtlinie“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Miller. „Der
NABU fordert deshalb EU-Umweltkommissar Karmenu Vella auf, die von 
Malta beanspruchte Ausnahmeregelung zu kassieren, da sie EU-Recht 
widerspricht. Fast die Hälfte der Malteser würden dies unterstützen, 
die Europäer in den Brutgebieten der betroffenen Vogelarten sowieso.“
   „Nur ein Ende der Ausnahmeregelung für Turteltaube und Wachtel 
würde es ermöglichen, in der Praxis erfolgreich gegen den Abschuss 
geschützter Arten wie Adler und Störche vorzugehen – angeblich ein 
erklärtes Ziel der maltesischen Regierung. Anderenfalls dient die 
Ausnahmeregelung als willkommener Deckmantel für illegale Abschüsse“,
so NABU-Vogelexperte Lachmann.
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Lars Lachmann, NABU-Vogelschutzexperte, Tel. +49 (0)30.284 984-1620, 
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