Mahi Klosterhalfen von der Albert Schweitzer 
Stiftung für unsere Mitwelt hat Klage gegen das Bundeskanzleramt beim
Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Der Geschäftsführer der 
Tierschutzstiftung will vom Kanzleramt wissen, mit welchen 
Tierschutzfragen sich Merkel während ihrer Kanzlerschaft beschäftigt 
hat. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist er berechtigt, Einsicht
in Akten zu erhalten, die etwa zu Interviews und Stellungnahmen 
Merkels zum Tierschutz erstellt wurden. Das Kanzleramt bestreitet 
jedoch die Existenz solcher Dokumente oder verwehrt ihm die Einsicht 
zu bestimmten Akten. Daher lässt Klosterhalfen sein Recht auf 
Akteneinsicht jetzt gerichtlich prüfen.
   »Für mich ist offensichtlich, dass das Kanzleramt Informationen 
zurückhält«, sagt Klosterhalfen. »Das Kanzleramt erweckt den 
Eindruck, dass Tierschutz praktisch nie auf Merkels Agenda stand, und
dass es zu bestimmten Vorgängen keine Akten gäbe. Das ist 
unglaubwürdig.« So verweist es nur auf wenige Dokumente wie die im 
Internet zugängliche Endversion einer Rede Merkels vor dem Deutschen 
Bauernverband. »Das ist mir viel zu dünn«, kommentiert Klosterhalfen.
»Merkels Reden sind ja nicht aus dem Nichts heraus entstanden, wie 
das Kanzleramt suggeriert. Es muss dazu entsprechende Dokumente geben
mit Kommentaren derjenigen, die diese Reden vorbereitet haben.«
   In einigen wenigen Fällen gibt das Kanzleramt zu, dass es Akten 
über Stellungnahmen zum Tierschutz von Merkel gibt; es verweigert 
jedoch deren Herausgabe mit Verweis auf den Schutz internationaler 
Beziehungen. So hat sich Merkel 2007 mit dem damaligen britischen 
Premierminister Tony Blair über die Robbenjagd in Kanada 
ausgetauscht. Aus Klosterhalfens Sicht ist es in diesem Fall nicht 
zulässig, die Akteneinsicht zu verweigern; besonders wichtige Gründe,
die das rechtfertigen, gibt es hier nämlich nicht. »Staatskrisen oder
Gefahren dürften sich durch eine Veröffentlichung der entsprechenden 
Akte nicht ergeben«, so Klosterhalfen. Zur Frage, ob die Blair-Akte 
unter Verschluss gehalten werden darf, wird sich ebenfalls das 
Gericht äußern.
   Als brisant schätzt die Albert Schweitzer Stiftung weiterhin ein, 
dass es zum Portal http://www.direktzu.de/kanzlerin/ angeblich ebenso
keine Akten über Antworten zu Fragen des Tierschutzes gibt. Die in 
dem Bürgerportal gestellten Tierschutzfragen hat das Bundespresseamt 
mit Merkel-Foto vermeintlich »im Auftrag der Bundeskanzlerin« 
beantwortet. »Hier wird der Eindruck erweckt, dass man einen direkten
Draht zur Kanzlerin bekommen könnte. Wären die Antworten über Merkels
Schreibtisch gegangen, müsste es Akten geben. In Wirklichkeit scheint
sich Angela Merkel mit den konkreten Anfragen im Portal überhaupt 
nicht auseinanderzusetzen«, schließt Klosterhalfen.
Über das Informationsfreiheitsgesetz
   Das Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht es Privatpersonen, 
Einsicht in amtliche Informationen zu erhalten. Wenn Angela Merkel 
zum Beispiel eine Rede hält, wird diese von verschiedenen Stellen 
vorbereitet und kommentiert. Jede Privatperson hat das Recht, die 
dabei entstehenden Akten einzusehen – eigentlich. In besonders 
gewichtigen Fällen wie der Terrorabwehr kann die Herausgabe abgelehnt
werden.
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Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Andreas Grabolle
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