Es gilt das gesprochene Wort! Hinweis: Diese Rede 
kann hier als Video abgerufen werden: 
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html
   Worum geht es in diesem Antrag? In der ausschließlichen 
Wirtschaftszone, normalerweise 12 Seemeilen, also über 20 km, vor der
Küste, wurden Naturschutz- genauer gesagt: Meeresschutz-Gebiete 
ausgewiesen. Naturgemäß ist die Entfernung im Fehmarnbelt geringer. 
Wie in jeder gesetzlichen Regelung zum Naturschutz gibt es 
Erlaubnisse, Einschränkungen und eben auch Verbote. Aber: Es gibt 
keine Verordnung, mit der allein ein Angelverbot in der AWZ erlassen 
wurde. Sowohl Politik als auch Angler wissen, dass nutzungsfreie 
Gebiete eingerichtet werden müssen, um den Zielen von FFH- und 
Vogelschutzrichtlinie gerecht zu werden und den Forderungen der 
EU-Meeresstrategierahmenrichtlinie zu folgen. Zu beidem ist 
Deutschland EU-rechtlich verpflichtet. Deutschlands 
Meeresschutzgebiete existierten bislang nur auf dem Papier. Die 
bereits ausgewiesenen Natura-2000-Flächen müssen endlich rechtlich 
gesichert werden. Insbesondere auch deshalb, weil die EU-Kommission 
bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland 
eingeleitet hat. 
   Sie haben gerade dem Antrag zur Landesstrategie Biodiversität 
zugestimmt. Genau diesem Ziel, dem Erhalt der Biodiversität in dem 
Riff am Fehmarnbelt dient die Ausweisung des Schutzgebietes. Die 
Natur fragt uns nicht, ob wir gerade hier und gerade jetzt an dieser 
Stelle unseren geliebten Dorsch angeln wollen. Der Verordnungsentwurf
wurde über ein Jahr lang diskutiert. Lassen Sie uns Revue passieren, 
was seit dem ersten gemeinsamen Vorschlag von Bundesumwelt- und 
Bundeslandwirtschaftsministerium geschehen ist: Das zunächst 
beabsichtigte 100 prozentige Angelverbot in den zur Ausweisung 
geplanten Gebieten wurde nach einem intensiven Dialog mit den 
Betroffenen zurückgenommen. In einem zweiten Anlauf wurde die 
vorgesehene Fläche für den Fehmarnbelt auf 30 Prozent reduziert – 
entgegen allen Empfehlungen aus naturschutzfachlicher Sicht. In einem
weiteren Diskussionsprozess wurde schließlich der Kompromiss 
gefunden, die Fläche weiter östlich zu verschieben und auf 23 % der 
Ursprungsfläche zu verkleinern. Der geforderte Ausgleich zwischen den
Schutz- und den Nutzungsinteressen in den angesprochenen Gebieten ist
also erfolgt. Auf Grund des intensiven Dialogs tragen selbst die 
Naturschutzverbände diesen Kompromiss mit. Wer allerdings die 
Berichterstattung zu diesem Thema in den Medien verfolgt hat, könnte 
meinen, die Bundesumweltministerin hätte eine diktatorische 
Entscheidung gefällt. Ein Blick in die lokale Presse offenbart sogar,
dass unser FDP-Kollege Dennys Bornhöft die Entscheidung als „zutiefst
undemokratisch“ empfindet. Dabei haben sich die Fachminister der 
CDU/CSU ein für das Bundesnaturschutzgesetz vorgesehenes Vetorecht 
bei der Ausweisung der Schutzgebiete bewusst im Juni dieses Jahres 
wegstimmen lassen. Mal ehrlich, warum sollte eine Ministerin eine 
angekündigte Entscheidung nicht treffen, wenn ihr die Befugnis dafür 
vom Bundestag erteilt wurde? Das Erstaunliche an der Debatte ist, 
dass bereits seit Bekanntwerden der Vorschläge von Einbußen bei der 
Angelkutterfischerei berichtet wurde, obwohl es noch gar keine 
konkrete Veranlassung gab. Bekanntlich sind die Verordnungen erst am 
28. September dieses Jahres in Kraft getreten. 
   Es macht mich schon stutzig, wenn ein Vertreter eines 
Angelverbandes in einem Fernsehinterview äußert: Wir sind zwar nicht 
betroffen, wir wollen das aber nicht. Es tut mir leid, aber ich sehe 
auch eine Mitverantwortung der Initiativen vor Ort, die von Anfang an
suggeriert haben, dass die Dorschangelei kaum noch möglich ist. Ein 
bisschen weniger Polemik und ein bisschen mehr Eigenverantwortung 
wäre hier sicher angebracht! Die SPD-Fraktion wird den Antrag 
ablehnen.
Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenbergspd.ltsh.de)
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