Erst Teldafax, dann Flexstrom, jetzt Sanogas – erneut ist ein 
Energieversorger insolvent. Und die besorgten Kunden fragen sich, was
bedeutet die  Pleite für mich als Kunde? Wir haben bei der 
E.ON-Energieexpertin Kristina Rodig nachgefragt.
   Frau Rodig, müssen sich betroffene Kunden jetzt Sorgen machen, in 
einer dunklen oder kalten Wohnung zu sitzen? Gerade jetzt im Winter 
wäre das keine schöne Angelegenheit.
   Nein, keine Sorge, hier kann ich Entwarnung geben. Keinem Kunde 
wird der Strom oder die Heizung abgedreht. Denn in Deutschland sind 
die Grundversorger gesetzlich verpflichtet, ohne Unterbrechung weiter
Energie zu liefern.  Grundversorger heißt: Das Energieunternehmen, 
das in einer Region die Mehrheit der Kunden betreut. Oftmals ist das 
E.ON, es kann aber auch ein anderes Unternehmen sein.
   Aber was passiert mit meinen bereits gezahlten Abschlägen? Bekomme
ich die wieder zurück?
   Das ist vom Vertragsverhältnis mit dem insolventen Unternehmen 
abhängig. Wer per Vorkasse vorgestreckt hat – das zeigt leider die 
Vergangenheit – hat oftmals seine geleisteten Abschläge nicht wieder 
erhalten.
   Muss ich denn bei Ihnen als Grundversorger auch in die teure 
Ersatzversorgung?
   Nein, für E.ON gilt das nicht. Die betroffenen Kunden können von 
Beginn an zwischen allen Tarifen von E.ON wählen und flexibel 
entscheiden, welches Angebot am besten auf sie zugeschnitten ist. 
Jeder kann sich also den für ihn passenden Tarif aussuchen – ob 
Ökoprodukt, Vertrag mit Preisgarantie oder Tarif für Sparsame.
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Stefan Moriße 
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