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Keine Durchleitung für Flexstrom-Töchter





Die WSW Netz GmbH hat bereits im Dezember als örtlich zuständiger Netzbetreiber den Stromanbietern Löwenzahn Energie und Optimal Grün die Lieferantenrahmenverträge, die den Netzzugang regeln, gemäß den gesetzlichen Vorgaben gekündigt. Seit dem 18. Januar können die Tochterunternehmen der Flexstrom AG ihre insgesamt 285 Wuppertaler Kunden nicht mehr beliefern, da ihnen der Netzzugang entzogen wurde. Grund für den Entzug des Netzzugangs waren Zahlungsrückstände bei den Netznutzungsentgelten. Zuvor hatten die WSW beiden Unternehmen die Weitergewährung des Netzzugangs gegen Vorkasse angeboten. Darauf waren weder Löwenzahn noch Optimal Grün eingegangen. Die WSW weisen anders lautende Behauptungen der Flexstrom AG, wie es habe keine Kündigung gegeben und es gebe keine Rückstände, entschieden zurück.
Die Kunden werden nun im Rahmen der Ersatzversorgung von der WSW Energie & Wasser AG mit Strom versorgt. Die WSW weisen darauf hin, dass der Vertrag mit Löwenzahn oder Optimal Grün parallel weiterläuft, solange er nicht gekündigt wird. Die Kunden haben jetzt drei Monate Zeit, sich für ein Versorgungsunternehmen zu entscheiden. Ein Schreiben der WSW Energie & Wasser AG mit ausführlichen Erläuterungen ist an die betroffenen Kunden bereits unterwegs.

Kurz-URL: https://www.88energie.de/?p=803136

Erstellt von an 25. Jan. 2013. geschrieben in Allgemein. Sie können allen Kommentaren zu diesem Artikel folgen unter RSS 2.0. Kommentieren und Pings sind deaktiviert.

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