In 99 Tarifgebieten zahlten Haushalte 2016 für 
die Trinkwasserversorgung ausschließlich ein Grundentgelt (Flatrate),
das im Durchschnitt 85,42 Euro für das gesamte Jahr betrug. Wie das 
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist dieser 
Tariftyp hauptsächlich in Bayern (56 Tarifgebiete) und in 
Schleswig-Holstein (33 Tarifgebiete) verbreitet. Üblicherweise setzt 
sich das Trinkwasserentgelt aus einer verbrauchsabhängigen Komponente
und einem Grundentgelt zusammen. Diese Tarifgestaltung trifft für die
meisten Tarifgebiete (12 662) zu. Durchschnittlich zahlten die 
Haushalte hier 1,72 Euro für einen Kubikmeter Trinkwasser sowie ein 
jährliches Grundentgelt von durchschnittlich 79,30 Euro. Ein Haushalt
mit durchschnittlicher Größe (2,02 Personen) und durchschnittlichem 
Wassergebrauch (121 Liter pro Person und Tag) zahlt bei diesem 
Tariftyp 233,34 Euro im Jahr.
   In 379 Tarifgebieten wurde ausschließlich ein verbrauchsabhängiges
Entgelt erhoben und kein Grundentgelt. Hier lag das durchschnittliche
Entgelt je Kubikmeter Trinkwasser bei 2,00 Euro. Daraus ergeben sich 
Gesamtkosten für einen Durchschnittshaushalt von 179,12 Euro im Jahr.
   Neben topografischen und geologischen Verhältnissen beeinflussen 
zum Beispiel auch die Siedlungsstruktur und die 
Sanierungsaufwendungen der Versorgungsinfrastruktur die Entgelthöhe 
für Trinkwasser. Es kommt auch vor, dass die Länder aus den Mitteln 
der Wasserentnahmeentgelte größere wasserwirtschaftliche Bau- oder 
Sanierungsprojekte subventionieren, um die Höhe der örtlichen 
Wasserentgelte zu begrenzen.
   Die Statistik über Trinkwasserpreise in Deutschland beruht auf 
Angaben aus allen Gemeinden und Tarifgebieten in Deutschland. 
Tarifgebiete sind kleiner als Gemeinden, wenn zum Beispiel mehrere 
Unternehmen mit unterschiedlicher Entgeltstruktur und/oder 
Entgelthöhe in Gemeindeteilen die Bevölkerung mit Trinkwasser 
versorgen. Erfasst werden ausschließlich Preise für haushaltsübliche 
Mengen. Einmalzahlungen wie zum Beispiel Erschließungsbeiträge bei 
Neubaumaßnahmen werden nicht berücksichtigt. Auch Fördermittel aus 
Landeshaushalten werden in den erhobenen Entgelten nicht deutlich.
   Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere 
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des 
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell 
zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Martina Harbs,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 81 91,
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse@destatis.de
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell
