NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG UND VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN 
STAATEN, KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN
   – Veröffentlichung vorläufiger Geschäftszahlen stellt wichtigen 
     Schritt im Rahmen des Recovery-Plans dar
– Jahresfehlbetrag von 226 Millionen Euro in 2012
   – Zahlen und Eröffnungsbilanz für 2011 im Jahresabschluss 2012 
     angepasst
   – Veröffentlichung des Geschäftsberichts, der endgültigen 
     Geschäftszahlen und des testierten Jahresabschlusses für Anfang 
     Juni 2013 erwartet
– Umsatzplus um 8 Prozent auf 5,5 Milliarden Euro in 2012
   Royal Imtech N.V. gab heute die vorläufigen Jahresabschlusszahlen 
für 2012 bekannt. Die Veröffentlichung der endgültigen 
Geschäftszahlen und des Geschäftsberichts nach Abschluss der Prüfung 
durch den Wirtschaftsprüfer ist für Anfang Juni 2013 geplant. Die 
Geschäftszahlen werden als Teil der Tagesordnung auf der 
Hauptversammlung am 28. Juni 2013 vorgestellt und auf der noch 
festzusetzenden außerordentlichen Hauptversammlung Ende Juli 2013 zur
Beschlussfassung vorgelegt.
   Gerard van de Aast, CEO von Imtech: „Mit der Veröffentlichung der 
vorläufigen Jahreszahlen für 2012 leistet Imtech einen wichtigen 
nächsten Schritt im Rahmen unseres Recovery-Plans. Die nächsten 
Meilensteine werden Anfang Juni die Veröffentlichung der endgültigen 
Geschäftszahlen und des Untersuchungsberichts sein. Unsere bereits am
27. Februar angekündigten Pläne sehen organisches Wachstum, 
optimierte operative Prozesse sowie rigorose Kontrollmechanismen und 
eine robuste Kapitalstruktur vor.“
Vorläufige konsolidierte Geschäftszahlen für 2012
   Details zu den vorläufigen konsolidierten Zahlen 2012 finden sich 
im Anhang zu dieser Pressemitteilung. Das vorläufige Ergebnis zeigt 
einen Jahresfehlbetrag von 226 Millionen Euro. Darin enthalten sind 
unter anderem der Effekt eines späteren Abschlussdatums und die damit
verbundenen Folgeerkenntnisse. Zudem wurde ein angemessenerer 
Grundansatz gewählt. Die Auswirkungen der vorläufigen Zahlen für 2012
auf die Vereinbarungen mit unseren Kreditgebern werden derzeit mit 
diesen besprochen. Die Gespräche zielen auf die Erreichung eines 
finalen Waivers, als Fortführung der bisherigen Vereinbarungen, ab. 
Nach Abschluss dieses Prozesses wird der geprüfte Jahresabschluss 
Anfang Juni 2013 bereitstehen. 
Anpassung der Zahlen für 2011
   Details zu den bereinigten Zahlen und der bereinigten 
Eröffnungsbilanz für 2011 finden sich im Anhang zu dieser 
Pressemitteilung. Der im vorigen Jahr veröffentlichte Jahresabschluss
2011 vermittelt deshalb nicht mehr das erforderliche, den 
tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bild – wie bereits in 
unserer Pressemitteilung vom 23. April verkündet. Dies hat eine 
Korrektur des Ergebnisses von 2011 um 54,6 Millionen Euro sowie des 
Eigenkapitals in der Eröffnungsbilanz um ebenfalls 54,7 Millionen 
Euro zur Folge. Was den Jahresabschluss 2011 betrifft, so werden die 
nach § 2:362 Absatz 6 des niederländischen Zivilgesetzbuches 
(Burgerlijk Wetboek) vorgesehenen Meldungen und das Testat des 
Wirtschaftsprüfers entsprechend eingereicht.
Untersuchungen in Polen und Deutschland
   Die Untersuchungen in Polen und Deutschland stehen vor dem 
Abschluss. Die Ergebnisse der Untersuchungen der vergangenen Monate 
werden, wie angekündigt, in einem Report Anfang Juni 2013 
veröffentlicht. Wie in der Pressemitteilung vom 23. April 
offengelegt, belaufen sich die Abschreibungen in Polen und 
Deutschland auf 370 Millionen Euro.
Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten
   Am 27. Februar 2013 hat Imtech bereits angekündigt, dass das 
Unternehmen sein Eigenkapital durch eine Kapitalerhöhung mit 
Bezugsrechten in Höhe von 500 Millionen Euro stärken will. Die Erlöse
aus der Kapitalerhöhung werden vollständig zum Schuldenabbau 
verwendet, was zu einer Stärkung der Kapitalstruktur von Imtech 
führen wird. Weitere Details finden sich unter den Hinweisen zur 
Hauptversammlung auf www.imtech.com. Die Kapitalerhöhung ist am 28. 
Juni 2013 auf der Hauptversammlung von den Aktionären zu genehmigen. 
Mit einem Abschluss wird im Sommer dieses Jahres gerechnet.
Anhang: Zusammenfassung der Geschäftszahlen
Über Imtech Deutschland GmbH & Co. KG:
   Imtech Deutschland GmbH & Co. KG ist der führende Anbieter auf dem
Gebiet der Energie- und Gebäudetechnik und hat 2008 sein 150-jähriges
Jubiläum begangen. Gut 5.800 Mitarbeiter planen, bauen und betreiben 
Energie-, Klima-, Kommunikations- und Sicherheitstechnik für Arenen, 
Flughäfen, Industrieanlagen und Bürogebäude. Imtech Deutschland & 
Osteuropa ist Teil des europaweit tätigen Imtech N.V. Konzerns mit 
Sitz in Gouda, Niederlande. Imtech N.V. beschäftigt insgesamt 29.000 
Mitarbeiter und ist an der Euronext Stock Exchange in Amsterdam 
notiert.
Haftungsausschluss
   Bitte lesen Sie sich diesen Text sorgfältig durch, da der 
Haftungsausschluss für alle Personen gilt, die diese Pressemitteilung
lesen. Diese Pressemitteilung enthält Informationen und Dokumente in 
Bezug auf ein Angebot neuer Aktien der Royal Imtech N.V. mittels 
einer Kapitalerhöhung durch Ausgabe von Bezugsrechten. Sie sind 
eventuell nicht berechtigt, die Inhalte dieser Informationen und 
Dokumente zu sehen. Dementsprechend müssen Sie sich vor dem Lesen 
dieser Informationen zunächst über die für Sie und in Ihrer 
Gesetzgebung geltenden gesetzlichen und regulatorischen Auflagen 
informieren und diese dann einhalten. Um festzustellen, ob Sie diese 
Informationen und Dokumente einsehen dürfen, lesen Sie den unten 
stehenden Haftungsausschluss bitte vollständig durch.
   Diese Presseerklärung ist nicht zur mittel- oder unmittelbaren, 
teilweisen oder gänzlichen Freigabe, Veröffentlichung oder 
Verbreitung in folgende/n Länder/n bestimmt: Vereinigte Staaten von 
Amerika, Kanada, Japan oder jede (sonstige) Gerichtsbarkeit, in der 
dies gegen die entsprechenden Gesetze der jeweiligen Gerichtsbarkeit 
verstoßen würden.
   Diese Pressemitteilung dient lediglich zu Informationszwecken und 
gilt auch nicht in ihrer Auslegung als Angebot zum Verkauf oder als 
Einladung zum Kauf von Wertpapieren der Royal Imtech N.V. 
(nachstehend das „Unternehmen“ bzw. die „Wertpapiere“) in den 
Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan bzw. 
in irgendeiner Gerichtsbarkeit, in der das Angebot, die Einladung 
oder der Verkauf vor der entsprechenden Anmeldung, Befreiung von der 
Anmeldepflicht oder Qualifizierung nach dem Wertpapierrecht der 
entsprechenden Gerichtsbarkeit unzulässig wäre. Die Wertpapiere 
wurden nicht und werden auch nicht nach dem US-Wertpapiergesetz von 
1933 in seiner jeweils aktuellen Fassung („U.S. Securities Act“) 
eingetragen und werden von keiner Behörde mit Kompetenzen im Bereich 
Wertpapiere in irgendeinem Staat oder einer anderen Gerichtsbarkeit 
der Vereinigten Staaten registriert. Die Wertpapiere dürfen nicht in 
den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten oder verkauft werden, 
es sei denn, sie wurden registriert oder unterliegen einer 
Anmeldebefreiung nach Maßgabe des U.S. Securities Act. Das 
Unternehmen hat keinen Teil des Wertpapierangebots in den Vereinigten
Staaten oder in irgendeiner anderen Gerichtsbarkeit registriert und 
hat auch nicht die Absicht, dies zu tun. Das Unternehmen hat keine 
Absicht, Wertpapiere der Öffentlichkeit in den Vereinigten Staaten 
anzubieten.
   Das Unternehmen hat kein Angebot von Wertpapieren an die 
Öffentlichkeit in irgendeinem Mitgliedsstaat im Europäischen 
Wirtschaftsraum außer in den Niederlanden zugelassen. Im Hinblick auf
jeden Mitgliedsstaat im Europäischen Wirtschaftsraum außer den 
Niederlanden, der die Prospektverordnung umgesetzt hat (bei jedem 
dieser Staaten handelt es sich um einen „Relevanten Mitgliedsstaat“) 
wurde bzw. wird auch in Zukunft keine Maßnahme ergriffen, um der 
Öffentlichkeit Wertpapiere anzubieten, welche die Veröffentlichung 
eines Prospekts in jedwedem Relevanten Mitgliedsstaat erfordert. 
Daher dürfen die Wertpapiere lediglich in den Relevanten 
Mitgliedsstaaten (i) jeder Rechtsperson angeboten werden, die einen 
qualifizierten Investor nach Maßgabe der Prospektverordnung 
darstellt; oder (ii) unter allen sonstigen Umständen, die innerhalb 
des Wirkungsbereichs des Artikels 3(2) der Prospektverordnung fallen.
Im Sinne dieses Absatzes bedeutet der Ausdruck „Angebot von 
Wertpapieren an die Öffentlichkeit“ die Mitteilung in jedweder Form 
und durch jedwedes Mittel an ausreichenden Informationen über die 
Bedingungen des Angebots und der anzubietenden Wertpapiere, damit der
Investor sich entscheiden kann, die Wertpapiere auszuüben, zu 
erwerben oder diese zu zeichnen, da sich diese in dem jeweiligen 
Mitgliedsstaat durch jedwede Maßnahme zur Umsetzung der 
Prospektverordnung in dem Mitgliedstaat unterscheiden können; und der
Ausdruck „Prospektverordnung“ bedeutet Verordnung 2003/71/EG (und 
deren jeweilige Änderungen, einschließlich Verordnung 2010/73/EU, 
soweit diese im Relevanten Mitgliedsstaat umgesetzt wurden) und 
schließt auch die entsprechenden Umsetzungmaßnahmen im Relevanten 
Mitgliedstaat mit ein.
   Die Freigabe, Veröffentlichung oder Verbreitung dieser 
Pressemitteilung kann in bestimmten Gerichtsbarkeiten per Gesetz 
eingeschränkt sein, und deshalb sollten sich Personen in solchen 
Gerichtsbarkeiten, in denen sie freigegeben, veröffentlicht oder 
verbreitet werden, über solche Einschränkungen informieren und sie 
beachten.
   Diese Pressemitteilung stellt keinen Prospekt im Sinne des 
Niederländischen Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht (Wet op het 
financieel toezicht) und auch kein Angebot zum Erwerb von 
Wertpapieren dar.
   Jedes Angebot zum Erwerb von Wertpapieren gemäß dem 
vorgeschlagenen Angebot erfolgt ausschließlich auf der Grundlage von 
Informationen, die in dem Prospekt enthalten sind, der in den 
Niederlanden im Zusammenhang mit einem solchen Angebot der 
Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden muss. Jeder Investor 
sollte seine Investitionsentscheidung auch nur auf dieser Grundlage 
treffen. Wenn der Prospekt der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt 
wird, können Exemplare davon kostenfrei vom Unternehmen bzw. über die
Webseite des Unternehmens bezogen werden.
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