Deutsche Umwelthilfe präsentiert Emissionsmessungen
von handgeführten Gartengeräten: Überschreitung von 
Schadstoffgrenzwerten um bis zu 640 Prozent – Bundesländer verfehlen 
ihre Pflicht zur Marktüberwachung handgeführter Maschinen – Nur in 
Bayern können sich Verbraucher auf Marktüberwachung der zuständigen 
Behörden verlassen – Sieben Bundesländer fallen wegen Untätigkeit 
komplett durch
   Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bei Emissionsmessungen an 
handgeführten mobilen Gartengeräten zum Teil massive Überschreitungen
der europaweit geltenden Abgasgrenzwerte festgestellt. Der von der 
DUH beauftragte TÜV NORD untersuchte 2018 zum fünften Mal das 
Abgasverhalten dieser Verbraucherprodukte, dieses Mal handelte es 
sich um zehn Motorkettensägen. Bei der Hälfte der Geräte wies das 
Prüfinstitut teilweise erhebliche Überschreitungen des kombinierten 
Grenzwerts für Kohlenwasserstoffe (HC) und Stickoxide (NOx) nach. 
Drei der Motorkettensägen verfehlten zusätzlich den Grenzwert für 
Kohlenmonoxid (CO). Gleichzeitig erkennt die DUH durch eine Befragung
der für die Marktüberwachung zuständigen Bundesländer für 2017 
weitestgehend behördliche Untätigkeit bei der Überwachung der 
Emissionsgrenzwerte.
   Trauriger Spitzenreiter der Emissionsmessung ist das Modell 
Scheppach CSP 2540: Das Modell überschreitet den Summengrenzwert für 
HC und NOx um über 640 Prozent. Damit besteht vor allem für die 
Nutzer, die die Abgase der benzinbetriebenen Sägen direkt einatmen, 
eine erhebliche Gesundheitsgefährdung. Bei drei der geprüften 
Motorsägen kann der Vergaser durch den Nutzer ohne Begrenzung 
verstellt werden. Neben der Gesundheitsgefährdung durch stark erhöhte
Schadstoffe im Abgas sind damit noch weitere Sicherheitsrisiken 
verbunden. Daher ist dies unzulässig. Die untersuchten 
Motorkettensägen wurden auf den üblichen Vertriebswegen im 
Online-Handel und in Baumärkten beschafft.
   Die DUH informierte die Hersteller der Geräte, den Handel und die 
für den Vollzug der Abgasvorschriften verantwortlichen Landesbehörden
und forderte diese zu sofortigen Maßnahmen auf. Ein Hersteller 
kündigte bereits an, sein durchgefallenes Gerät zurückzurufen. Die 
DUH befragt jährlich die zuständigen Länderbehörden zu deren 
gesetzlichen Verpflichtung, die Einhaltung der 
Immissionsschutzgesetze bei mobilen Maschinen zu kontrollieren. 
Bewertet wird nicht nur ob, sondern auch wie konsequent die Behörden 
dieser Aufgabe tatsächlich nachkommen. Das Ergebnis fällt ernüchternd
aus: Nur in Bayern können sich die Bürger auf ein vergleichsweise 
effektives Tätigwerden der Marktüberwachungsbehörden verlassen.
   Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, fordert deshalb: „Die
Überschreitung verbindlicher Emissionsgrenzwerte ist kein 
Kavaliersdelikt. Es geht um die Gesundheit von Heimwerkern und 
Hobbygärtnern. Es ist deshalb unerlässlich, dass die behördliche 
Marktüberwachung deutlich verbessert wird. Die DUH hat die neuen 
Messergebnisse zum Anlass genommen, die Länder, Hersteller und 
Händler zum Handeln aufzurufen. Auch im Jahr 2018 haben wir den Stand
der Marktüberwachung abgefragt und werten die Ergebnisse aktuell 
aus.“
   In Bayern wurden bei nicht für den Straßengebrauch bestimmten 
mobilen Maschinen 2017 immerhin neun eigene Abgastests durchgeführt 
und in 133 Fällen untersucht, ob dem Produkt alle erforderlichen 
Verbraucherinformationen beiliegen. Verstöße gegen 
gesundheitsschützende Grenzwerte werden zumindest ansatzweise 
verfolgt. Dagegen fanden beispielsweise in Hessen im Gegensatz zu 
2016 nur noch formale Kontrollen und keine Abgastests mehr statt. 
Ähnlich gingen die Behörden in Baden-Württemberg, Brandenburg, 
Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen 
vor. All diese Länder kontrollieren die Abgase der motorbetriebenen 
Gartengeräte nicht, überprüfen aber immerhin die Formvorschriften. 
Dazu gehören: die Überprüfung der Typengenehmigungsnummer, die 
Sichtung technischer Unterlagen und eine Prüfung, ob das sogenannte 
CE-Kennzeichen auf dem Produkt angebracht ist.
   Trotz zahlreicher festgestellter Verstöße müssen Händler, 
Importeure und Hersteller in diesen Bundesländern bislang keine 
Sanktionen befürchten. In Nordrhein-Westfalen und Sachsen wurde 
zumindest veranlasst, dass beanstandete Produkte durch die Händler 
aus dem aktuellen Verkaufssortiment genommen wurden. Damit schöpfen 
die Behörden jedoch nur einen Bruchteil der ihnen zustehenden 
Sanktionsmöglichkeiten aus.
   Die restlichen Bundesländer fallen für behördliches Nichtstun 
durch. Berlin beantwortete trotz gesetzlicher Verpflichtung die 
DUH-Anfrage überhaupt nicht. Auffällig sind in vielen behördlichen 
Antworten fehlende Datengrundlagen.
   Agnes Sauter, Leiterin des Bereichs ökologische Marktüberwachung: 
„Wir benötigen ein am Wohl der Bürger und nicht der Unternehmen 
ausgerichtetes, bundesweit abgestimmtes Marktüberwachungskonzept mit 
klaren Regeln und Verpflichtungen zu Stichprobenkontrollen. Darüber 
hinaus müssen Sanktionen gegen Hersteller und Importeure, die gegen 
die europaweit geltenden Emissionsgrenzwerte verstoßen, wirksam und 
abschreckend sein.“
Hintergrund:
   Seit 1. Januar 2017 regelt die europäische Verordnung für 
Emissionen mobiler Maschinen (EU Nr. 1628/2016) das Inverkehrbringen 
mobiler Maschinen und die Schadstoffgrenzwerte motorbetriebener 
Gartengeräte. Sie legt außerdem Vorgaben und Verantwortlichkeiten bei
der Marktüberwachung fest. Die Mitgliedstaaten haben dabei einen 
gewissen Spielraum, was die Regelung von Sanktionen bei Verstößen 
anbelangt.
   Die neue EU-Verordnung muss aus Sicht der DUH genutzt werden, um 
fortbestehende Vollzugsprobleme in Deutschland zu beseitigen. Zwar 
wurden den Marktüberwachungsbehörden Überwachungspflichten auferlegt,
die spezifischer sind als die entsprechenden Vorschriften der 
Marktüberwachungsverordnung (EG) Nr. 765/2008. Trotzdem bleiben auch 
nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnung noch Defizite, die durch 
weitergehende Vorgaben im nationalen Gesetz ausgeglichen werden 
müssen. Dies betrifft zum einen die Pflicht, „angemessene Kontrollen“
und einen signifikanten Prozentsatz regelmäßiger Labormessungen und 
formaler Kontrollen pro zum Verkauf angebotener Produkte 
durchzuführen. Zum anderen muss den Behörden ein wirksamer 
Sanktionskatalog für Verstöße bereitgestellt werden.
Links:
– Befragung der Bundesländer: http://l.duh.de/p190109
   – Hintergrundpapier mit den Messergebnissen handgeführter mobiler 
     Gartengeräte 2018 und dem Prüfbericht des TÜV NORD: 
     http://l.duh.de/p190109
   – Länderabfrage und Messergebnisse für 2016: https://www.duh.de/pr
     esse/pressemitteilungen/pressemitteilung/laenderabfrage-handgefu
     eh rte-maschinen-170412/
   – Mehr Informationen zu Emissionen handgeführter Maschinen: 
     http://www.duh.de/projekte/abgase-handgefuehrter-maschinen/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de    
Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung und 
Verbraucherschutz 
07732 9995-11, sauter@duh.de 
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Andrea Kuper 
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
