Besitzer älterer Feuerstätten müssen dieses Jahr 
handeln
Wer eine ältere Feuerstätte für feste Brennstoffe betreibt, sollte bald handeln,
sonst droht seinem Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin Ende dieses Jahres 
womöglich das Aus. Die „Erste Verordnung zur Durchführung des 
Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (kurz: 1. BImSchV) besagt nämlich, dass 
häusliche Einzelraum-Feuerstätten, deren Typprüfung vor 1995 erfolgte, nur dann 
weiter betrieben dürfen, wenn sie die darin festgelegten Grenzwerte für 
Kohlenmonoxid und Feinstaub einhalten.
Nachrüsten, Austauschen oder Stilllegen
Ist das nicht der Fall, so der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und 
Küchentechnik e.V., muss die Feuerstätte mit einer entsprechenden 
Minderungstechnik nachgerüstet, gegen ein neues Gerät ausgetauscht – oder aber 
bis zum 31. Dezember 2020 stillgelegt werden. Immerhin ist der Ofen dann bereits
mehr als ein Vierteljahrhundert in Betrieb. Der Fachverband rät daher zu einer 
rechtzeitigen Modernisierung, die nicht nur dem Klima hilft, sondern auch die 
Heizkosten senkt.
Die letzte Frist hat der Gesetzgeber zum 31. Dezember 2024 gesetzt. Dann sind 
alle Geräte betroffen, deren Prüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. 
März 2010 erfolgte. Für alle später in Betrieb genommenen Geräte gelten die noch
strengeren Grenzwerte der zweiten Stufe der 1. BImSchV. Das Jahr der Zulassung 
steht jeweils auf dem Typschild; wer unsicher ist, kann auch seinen 
Schornsteinfeger zu Rate ziehen.
Moderne Feuerstätten im Einklang mit nachhaltiger Forstwirtschaft
Die Verbrennungstechnik hat in den vergangenen Jahren enorme Fortschritte 
erzielt. Moderne Geräte reduzieren die Emissionen um bis zu 85 Prozent und den 
Holzverbrauch um rund ein Drittel. Anders als bei fossilen Brennstoffen, also Öl
oder Gas, wird beim Heizen mit Holz nur so viel CO2 freigesetzt, wie der Baum 
zuvor während des Wachstums gebunden hat. Zudem ist Brennholz im Regelfall 
entweder Kronen- oder Stammholz, das qualitativ schlechter gewachsen und für 
andere Verwendungen nicht geeignet ist. Es fällt bei der notwendigen 
Durchforstung an. Und da in Deutschland die nachhaltige Forstwirtschaft 
praktiziert wird, wachsen gleichzeitig mehr jüngere Bäume nach. So trägt diese 
Form der heimischen Wärmeerzeugung nicht zum Klimawandel bei.
Mehr Informationen auf dem Verbraucher-Portal des HKI unter 
www.ratgeber-ofen.de. Hier findet sich auch der Link zu einer Datenbank, in der 
über 6.500 Geräte aufgeführt sind und die Auskunft darüber gibt, ob diese den 
gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Dipl.-Volkswirt Robert Hild
Referent Politik und Wirtschaft
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