Das Europäische Parlament will Konzernen
künftig gestatten, ökologisch hochwertigen Strom etwa aus Wind- oder 
Solaranlagen zu beziehen, ohne dass sie die Kosten für dessen 
Produktion tragen müssen. Einen entsprechenden Richtlinien-Entwurf 
will das Parlament heute beschließen. Nach Ansicht des deutschen 
Ökoenergieanbieters Greenpeace Energy würde diese Änderung ein 
Greenwashing bisher ungekannten Ausmaßes ermöglichen. „Die 
zusätzlichen Produktionskosten sollen die Verbraucher weiterhin über 
die EEG-Umlage bezahlen, während sich die Großkonzerne gegen geringes
Entgelt mit ökologisch hoher Stromqualität schmücken“, sagt Marcel 
Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy.
   Hintergrund sind die so genannten Herkunftsnachweise – quasi eine 
„Geburtsurkunde“ für jede produzierte Megawattstunde Ökostrom. Diese 
Herkunftsnachweise sollen nach dem Willen des EU-Parlaments nicht 
mehr – wie bislang – ausschließlich für ungeförderten Strom 
ausgestellt werden. Auch geförderter Erneuerbaren-Strom, dessen 
Produktion etwa über das EEG eine Vergütung erhält, soll künftig 
dieses Ursprungs-Zertifikat erhalten. Bislang galt der Grundsatz: 
Eine Qualität, die man gegenüber den Stromkunden ausweist, muss man 
auch bezahlen“, sagt Keiffenheim. „Mit diesem im Sinne des 
Verbraucherschutzes so wichtigen Prinzips will das EU-Parlament nun 
brechen – und damit Großkonzernen, aber auch konventionellen 
Stromanbietern Greenwashing im großen Stil ermöglichen.“
   Greenpeace Energy sieht durch den aktuellen Parlamentsentwurf ein 
wichtiges Standbein der Energiewende in Gefahr: „Wenn hinter Ökostrom
keine zusätzliche Anstrengung zum Gelingen der Energiewende mehr 
steht, sondern bloß eine statistische Umverteilung zu Lasten der 
Umlagezahler, dann wird sauberer Strom an sich unglaubwürdig“, so 
Keiffenheim. Der Hamburger Ökoenergieanbieter hält mit seinen 
ambitionierten Grünstrom-Angeboten dagegen: Greenpeace Energy 
beschafft derzeit einen besonders hohen Anteil von 50 Prozent seines 
Ökostroms direkt von Windkraftanlagen, die keine Förderung erhalten. 
„Diese Art der Beschaffung ist ökologisch besonders wertvoll. Sie 
hält Windparks, die auf den Verkauf ihres Stroms zu guten Preisen 
angewiesen sind, wirtschaftlich am Leben und sorgt damit unterm 
Strich für einen geringeren CO2-Ausstoß im Energiesystem.“
   Die Pläne des EU-Parlaments gefährden diese positiven Effekte, 
denn sie würden Europas Strommarkt mit Herkunftsnachweisen 
überfluten: Allein hierzulande produzieren die über das EEG 
geförderten Erneuerbaren-Anlagen rund 200 Terawattstunden Strom pro 
Jahr – fast doppelt so viel wie alle privaten Haushalte in 
Deutschland verbrauchen. „Wenn in Zukunft für sämtliche EEG-Anlagen 
Herkunftsnachweise ausgestellt würden, schliddern wir in eine absurde
Situation: Alle kriegen scheinbar Ökostrom, und konventionelle 
Kohlekraftwerke laufen munter weiter“, sagt Keiffenheim. Greenpeace 
Energy fordert angesichts des für heute erwarteten Parlamentsvotums 
die deutsche Bundesregierung auf, in Brüssel darauf hinzuwirken, dass
die Ausweitung der Herkunftsnachweise aus der finalen Richtlinie 
wieder herausgestrichen wird.
   Hintergrund: Die geplante Regelung zu Herkunftsnachweisen ist Teil
der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (Art. 19) im EU-Paket „Saubere 
Energie für alle Europäer“. Dessen Verordnungen und Richtlinien 
schreiben die legislativen Rahmenbedingungen für den europäischen 
Energiemarkt der kommenden Jahre fest. Im Rahmen ihrer 
„Trilog“-Verhandlungen wollen EU-Kommission, Parlament und 
Europäischer Rat in den kommenden Wochen auf Grundlage ihrer 
jeweiligen Entwürfe einen gemeinsamen Kompromissvorschlag erarbeiten 
und noch 2018 verabschieden.
   Redaktioneller Hinweis: Den aktuellen Text der geplanten 
Änderungen der Erneuerbaren-Richtlinie finden Sie auf den Webseiten 
des EU-Parlamentes unter: http://ots.de/oPM4k („Änderungsantrag 171, 
Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 19, Absatz 2, Unterabsatz 3″).
Pressekontakt:
Christoph Rasch
Politik und Kommunikation
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