Gefährliche Abfälle gehen in Deutschland nicht 
immer den vorgesehenen Weg in die Sondermüllverbrennungsanlage, 
sondern werden aus Kostengründen in großen Mengen dem Hausmüll 
untergemischt. Das berichtet die aktuelle Ausgabe des 
ENTSORGA-Magazins (dfv Mediengruppe). Darunter leidet nicht nur der 
Umweltschutz; auch viele Aspekte der Arbeitssicherheit und des 
Arbeitsschutzes kommen zu kurz, fürchtet Dr. Andreas Neuss, 
Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher 
Sondermüllverbrennungsanlagen e. V. (BDSAV), im Gespräch mit dem 
ENTSORGA-Magazin. Das passiere insbesondere dann, wenn 
hochgefährliche flüssige, feste oder pasteuse Abfälle ohne 
sorgfältige chemische Analyse zusammen auf den Feuerungsrost einer 
Hausmüll-Verbrennungsanlage geraten.
   „Die Behandlung gefährlicher Abfälle außerhalb von 
Hochtemperaturverbrennungsanlagen (SAV) kann nur dann akzeptiert 
werden, wenn diese mindestens genauso umweltverträglich ist, wie die 
Behandlung der entsprechenden Abfälle durch Hochtemperaturverbrennung
in einer SAV,“ so Neuss weiter. Das Vermischen mit anderen Abfällen 
zur Verdünnung von Schadstoffbelastungen in externen 
Vorbehandlungsanlagen lehne der BDSAV entschieden ab. Doch genau das 
ist in großem Stil vor allem in Nordrhein-Westfalen der Fall: Im Jahr
2013 waren es 220.000 Tonnen, die hier auf diese Weise entsorgt 
wurden. Die Mechanismen dahinter sind rein wirtschaftlicher Natur, da
bis vor Kurzem die Kapazitäten bei Ersatzbrennstoff-Kraftwerken und 
bei Hausmüllverbrennungs-Anlagen nicht ausgelastet waren. Zu diesen 
Erkenntnissen kommt eine Studie, die der BDSAV bei der Prognos AG in 
Auftrag gegeben hat.
   Der Grund für den Missstand liegt in der Codierung des Mülls und 
einer Gesetzeslücke: Der Anteil der „gemischten gefährlichen 
Abfälle“, die von einigen Hausmüllverbrennungsanlagen angenommen 
werden dürfen, betrug früher nur rund fünf Prozent. Jetzt sind es 
fast 60 Prozent des dortigen Sondermülls. „Die Entsorger weiten ihr 
Lieferspektrum zunehmend auf den –Misch-Schlüssel– aus, weil die 
Entsorgung damit einfach billiger wird“, kritisiert Andreas Neuss 
gegenüber ENTSORGA. Der Zustand sei zwar legal aber nicht mehr 
legitim.
   Der vollständige Beitrag ist in der aktuellen Ausgabe des 
ENTSORGA-Magazins 10/15 zu lesen.
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