Die von der Bundesregierung vorgesehenen 
Einschnitte bei der Einspeisevergütung für Sonnenstrom gefährden die 
Durchführung bereits geplanter Investitionsvorhaben von 
Bürgerenergiegesellschaften. Davor warnt der Genossenschaftsverband 
Bayern (GVB) anlässlich der heutigen Anhörung zum umstrittenen 
Energiesammelgesetz im Bundestag. Der kürzlich verabschiedete 
Kabinettsentwurf sieht schon ab dem 1. Januar 2019 drastische 
Kürzungen von 20 Prozent für Photovoltaik-Dachanlagen (40 bis 750 
Kilowatt) vor. Davon betroffen wären auch Vorhaben, die sich derzeit 
im Planungsstadium befinden und nicht bis zum Jahreswechsel 
fertiggestellt werden.
   Dazu kommentiert GVB-Präsident Jürgen Gros: „Wer für 2019 den 
Betriebsstart einer Dachanlage geplant hat, dem entzieht das 
Energiesammelgesetz in seiner jetzigen Form schlagartig die 
Kalkulationsgrundlage. Das torpediert auch aktuelle 
Investitionsvorhaben vieler Energiegenossenschaften in Bayern. Sie 
haben mit anderen Rahmenbedingungen gerechnet und sind womöglich 
schon vertragliche Verpflichtungen eingegangen. Der Gesetzgeber ist 
deshalb gefragt, den Entwurf des Energiesammelgesetzes anzupassen. 
Engagement am Energiemarkt setzt Planungssicherheit und 
Vertrauensschutz voraus.“
   Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vertritt die 
Interessen von 1.260 genossenschaftlichen Unternehmen. Dazu zählen 
244 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie mehr als 1.000 ländliche 
und gewerbliche Unternehmen – darunter 261 Energiegenossenschaften – 
mit insgesamt rund 50.000 Beschäftigten und 2,9 Millionen 
Mitgliedern. Damit bilden die bayerischen Genossenschaften eine der 
größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im Freistaat. 
(Stand: 31.12.2017)
Pressekontakt:
Florian Ernst 
Pressesprecher
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (GVB)
Türkenstraße 22-24, 80333 München
Tel. 089 / 2868 – 3402
Fax. 089 / 2868 – 3405
presse@gv-bayern.de
www.gv-bayern.de/presse
Original-Content von: Genossenschaftsverband Bayern, übermittelt durch news aktuell
