Auf das „Wo“ kommt es an: Besitzer von 
E-Rollern, E-Bikes und Elektroautos sollten genau überlegen, wo sie 
ihr Fahrzeug aufladen. Denn wer sich ohne Erlaubnis an 
Gemeinschaftssteckdosen bedient, begeht Stromdiebstahl. Davor warnt 
das Infocenter der R+V Versicherung.
   An Gemeinschaftsdosen nur mit Genehmigung tanken Eigenheimbesitzer
können ihr Elektrofahrzeug einfach zu Hause an einer speziellen 
Steckdose laden. Doch bei gemeinschaftlich genutzten Stromquellen ist
die Situation eine andere: Wenn in Tiefgaragen oder Parkhäusern 
geeignete Steckdosen vorhanden sind, wird der Strom häufig nur über 
einen Zähler abgerechnet. „Nutzer müssen also im Vorfeld klären, ob 
und unter welchen Bedingungen sie ihr Elektrofahrzeug dort aufladen 
können. Der Vermieter oder die Hausverwaltung müssen ausdrücklich 
zustimmen“, sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement 
bei der R+V Versicherung. Dasselbe gilt, wenn Arbeitnehmer ihre 
E-Bikes oder E-Roller am Arbeitsplatz aufladen.
   Eine Möglichkeit ist, dass der Fahrzeugbesitzer auf eigene Kosten 
eine Ladestation in der Tiefgarage anbringt. Doch auch dafür braucht 
er die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft. 
„Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge an einzelnen Tiefgaragenplätzen 
sind im Moment noch nicht so weit verbreitet“, sagt R+V-Experte 
Kretschmer.
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
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