Der Lebensretter hängt an der Decke
Energiesparen, Sonstige Dienstag, Oktober 4th, 2011Die meisten Menschen sterben bei einem Wohnungsbrand am Rauch und nicht durch die Flammen. Typisch ist der Fall in Mörfelden-Walldorf aus diesem Sommer. Um kurz nach Mitternacht meldete ein Anrufer der Feuerwehr, in einer Wohnung des Nachbarhauses sei ein Feuer ausgebrochen. Der starke Qualm verhinderte zunächst das Betreten des Hauses. Erst die anrückende Feuerwehr war mit schwerem Atemgerät in der Lage, die Brandwohnung zu betreten. Der Bewohner, ein 50-jähriger Mann, konnte jedoch nur noch tot geborgen werden. Vorläufige Diagnose: Rauchvergiftung, gestorben im Schlaf. Andere Hausbewohner und Wohnungen kamen nicht zu Schaden.
Warum ein Kleinbrand einen solch tödlichen Ausgang haben kann, zeigt sich im Versuch. Das rechtsmedizinische Institut der Universität Leipzig hat 2002 im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Rauchentwicklung eines Brands nachgestellt, bei dem es drei Tote gegeben hatte. Das anschließende Gutachten ergab, dass bereits drei Minuten nach Entstehen des Brands die Fluchtchancen rapide gesunken sind. Durch die giftigen Rauchgase steigt der Kohlenmonoxidanteil in der Luft danach rapide an. Übersteigt die Konzentration 20 Prozent, wird es kritisch. Danach bleiben noch etwa zwei Minuten, um sich aus der Gefahrenzone zu bringen. Der Versuch deckt sich mit dem der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM), die 2006 den Brandverlauf in einer Wohnung untersucht hat. Der Behörde zufolge bleiben vom Brandbeginn bis zur gefahrlosen Flucht nur zwei bis zweieinhalb Minuten Zeit. In einem weiteren Versuch der BAM zeigte sich, dass ein Rauchwarnmelder die Fluchtzeit verdoppelt, weil er bereits Alarm gibt, wenn der Brand noch schwelt, also erst entsteht.
Rauchmelder gehören zur Verkehrssicherung
Ein wesentlicher Faktor ist die Uhrzeit des Brands. Hält man sich bei Tage in einer Wohnung auf, in der es zu brennen anfängt, riecht man das meist sehr schnell. Schläft man jedoch, ist das nicht so. Deshalb sterben viele Brandopfer, so wie der 50-Jährige, im Schlaf. Abhilfe schafft mit geringem finanziellem Aufwand ein Rauchmelder, den es auch in Varianten für Gehörlose gibt. Die hessische Landesbauordnung verlangt das Nachrüsten von Altbauwohnungen erst ab Januar 2015, allerdings sind Vermieter schon heute im Rahmen ihrer Verkehrssicherung dazu verpflichtetet, Gefahren von ihren Mietern abzuwenden. Dazu gehören nach Meinung der Juristen auch der Einbau und die regelmäßige Wartung von Rauchmeldern. Kommen Vermieter dieser Verkehrssicherungspflicht nicht nach, sind sie im Schadenfall haftbar. Und das kann bei Sach- und Personenschäden sehr teuer werden. Deshalb nutzen bereits heute viele professionelle Vermieter den Service von Wärmemessdienstleistern wie Kalorimeta, die das Installieren und Warten der Rauchmelder beim jährlichen Ablesen des Heizenergieverbrauchs gleich mit erledigen.
Wie es im Idealfall läuft, zeigt ein Beispiel aus Koblenz. Dort hatte es im Mai in einem Mehrfamilienhaus gebrannt. Eine demente Rentnerin hatte nachts in ihrer Wohnung den Brand verursacht. Weil alle Wohnungen des Hauses mit funkvernetzten Rauchmeldern ausgestattet waren, wurden die Bewohner so frühzeitig informiert, dass sie die Rentnerin und sich selbst in Sicherheit bringen konnten. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte vor drei Jahren extra wegen der demenzkranken Rentnerin die Rauchmelder von Kalorimeta installieren lassen. Seitdem hängen dort die Lebensretter an der Decke und verrichten ihre Arbeit.
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