Kapitalstarke Energiekonzerne gegen die 
Energiewende und ihre Unternehmensvertreter
   Martin Richard Kristek, Inhaber und Geschäftsführer der 
Unternehmen der mk-group („Care-Energy“) nahm am 15. Mai 2013 im 
Rahmen einer Pressekonferenz 2 Stunden lang Stellung zu der 
verzerrten und geschäftsschädigenden Berichterstattung insbesondere 
im Handelsblatt und im Magazin Frontal21 vom 14. Mai 2013.
   Das komplette Material der Pressekonferenz finden Sie als Video 
unter folgendem Link:
http://www.youtube.com/watch?v=6wkz3N5IDSc
Bewertung der Diskussion:
   Die laufende Berichterstattung über die mk-group ist aus Sicht der
mk-group ein konzertierter Versuch der Konkurrenz über ausgewählte 
Medien, die Verbraucher zu verunsichern und somit einen schnell 
wachsenden Wettbewerber zu schädigen. Martin Kristek: „Statt soziale 
und kundenfreundliche Preise anzubieten, nutzen Wettbewerber ihren 
Einfluss, um einzelne Medien gezielt für eine negative 
Berichterstattung über unsere Marke „Care-Energy“ in Stellung zu 
bringen. Die Möglichkeiten der Einflussnahme auf Berichterstattungen 
beispielsweise des ZDF scheinen für große Wettbewerber fast 
unbegrenzt zu sein. Bereits am 8. Mai dieses Jahres haben wir in 
einer ganzseitigen Anzeige in der FAZ E-Mails veröffentlicht, in den 
sich ein Energieversorger gegenüber einem Vertriebsunternehmen rühmt,
das ZDF für eine negative Berichterstattungen über Care-Energy „ins 
Boot zu holen“. Wir haben dem Intendanten des ZDF, Herrn Dr. Bellut, 
zu diesem Thema in einem offenen Brief eine Reihe von Fragen gestellt
und warten bis heute auf eine Antwort.
   „Insgesamt habe die laufende Kampagne dem Unternehmen noch nicht 
geschadet, so Kristek weiter. „Wir sind ein inhabergeführtes, 
eigenkapitalfinanziertes Unternehmen. Die laufende Kampagne hat 
unseren Bekanntheitsgrad gesteigert, wir wachsen weiterhin mit mehr 
als 1000 Neukunden pro Tag. Wir lassen uns von unserem Kurs bei der 
Umsetzung der Energiewende durch  Stärkung dezentraler 
Energieversorgungsstrukturen nicht abbringen, auch wenn es den 
großen, etablierten Versorgern offensichtlich möglich ist, medialen 
Druck zu erzeugen.“
Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen der PK:
   – Die mk-group hat in der Vergangenheit alle fälligen Steuern, 
     Abgaben und Entgelte vollständig bezahlt. Dies ist durch 
     Sonderprüfungen des Unternehmens und durch den Wirtschaftsprüfer
     bestätigt. Als Beleg gegen die Behauptung, es würde 
     beispielsweise Stromsteuer nicht gezahlt, haben wir den am Tag 
     des Eingangs im Unternehmen beglichenen Stromsteuerbescheid 2012
     nebst Zahlungsbeleg veröffentlicht. Wie bei jedem Unternehmen 
     sind für zu erwartende, in der Höhe noch unklare oder noch nicht
     fällige Zahlungen Rückstellungen gebildet. Die Behauptung in der
     ZDF-SendungFrontal 21, bei der mk-group bestünde das Risiko sich
     anhäufender Steuerschulden bis Ende 2014 ist absurd. Sie wird 
     ohne Kenntnis des Geschäftsmodells des Unternehmens und seiner 
     Zahlen erhoben. Diese reine Spekulation zeugt zudem von 
     absoluter Unkenntnis über die Zeiträume, in denen Umsatzsteuer, 
     aber auch energiemarktspezifische Steuern und Abgaben zu zahlen 
     sind.
   Die mk-group wird gegen diese Behauptungen im Beitrag der Sendung 
Frontal21 juristisch vorgehen.
   – Die mk-group ist der einzige Marktteilnehmer in der 
     Energiewirtschaft, der in Euro veröffentlicht, was die 
     Versorgung eines Haushalts in Deutschland mit Ökoenergie kostet.
     Wir können mit dieser unwidersprochenen Kalkulation beweisen, 
     dass unser Preis für Privatkunden von 19,90 Cent je kWh 
     profitabel ist, insbesondere wenn die monatliche Grundgebührvon 
     6,99 EUR für Privatkunden auf die kWh umgelegt wird. Die 
     Kalkulation ist für jeden auf der Homepage unter Care-Energy / 
     Strom / Kostenstruktur Strom abrufbar.
   Die Kalkulation der mk-group unterscheidet sich von der des 
Wettbewerbs nur in 2 Punkten:
   1) Durch tagesaktuellen Einkauf von Ökostrom im Rahmen von 
      Direktvertrieb zum jeweils aktuellen Börsenkurs können wir 
      günstiger einkaufen als der Wettbewerb. Zudem rechnet der 
      Wettbewerb höhere Vertriebs- und Backofficekosten ein.
   2) Wir sind von allen Übertragungsnetzbetreibern als Versorger mit
      100% Ökoenergie anerkannt und können somit das sog. 
      Grünstromprivileg nutzen. Entsprechend zahlen wir im Bereich 
      der EEG-Umlage nur 2 Cent und nicht den vollen Satz von mehr 
      als 5 Cent. Jedes Unternehmen, das ausschließlich Ökoenergie 
      vertreibt und auf dezentrale beim Kunden stattfindende 
      Energieproduktion setzt, kann das Grünstromprivileg nutzen und 
      ist somit von Teilen der EEG-Umlage befreit. Ein 
      Ökostromanbieter, der in seiner Preiskalkulation einen vollen 
      Satz EEG-Umlage annimmt, kalkuliert hier bewusst mit einer 
      Marge.
   Versorger, die einen höheren Preis ansetzen als den Preis der 
Marke“Care-Energy“ haben höhere Gewinne pro kWh zu Lasten des Preises
für dieKunden.
   – Die mk-power, das Unternehmen, mit dem der Kunde einen 
     Energiedienstleistungsvertrag für seine Versorgung abschließt, 
     ist korrekt als Energiedienstleister bei der Bundesstelle 
     Energieeffizienz gemeldet, wie im Energiedienstleistungsgesetz 
     vorgegeben. Mit der mk-power schließt der Kunde einen 
     Energiedienstleistungvertrag zur Versorgung mit Nutzenergie aus 
     Ökostrom und keinen reinen Stromliefervertrag. mk-power hat zur 
     Zeit 250.000 Kunden bundesweit. Die Bundesnetzagentur hat eine 
     Anhörung gestartet, warum die korrekt als Energiedienstleister 
     gemeldete mk-power mit dieser Kundenzahl & Haushaltskunden, 
     nicht die für Stromlieferanten vorgeschriebene formale Meldung 
     nach §5 EnWG abgegeben hat.
   Die Meldung nach §5 EnWG wurde nicht abgegeben, weil die mk-power 
wie dargelegt bereits bei anderen Behörde des gleichen 
Bundesministeriums in ihrer richtigen Funktion als 
Energiedienstleister gemeldet ist. Der Energiedienstleister mk-power 
beauftragt für den Ankauf des Ökostroms die mk-energy, da die 
Unternehmen der mk-group rechtlich vorgeschriebener Weise getrennt 
sind zwischen Netz, Produktion und Vertrieb (unbundling). Die 
mk-energy als Energieversorger hat als einzigen Kunden die mk-grid 
und muss entsprechend ebenfalls nicht nach §5 EnWG eine Meldung 
abgeben, da mk-grid eben kein Haushaltskunde gem. EnWG ist. Diese 
Auffassung werden wir der Bundesnetzagentur im zu diesem Thema immer 
noch laufenden Anhörungsverfahren mitteilen.
   Die Abgabe dieser Meldung wäre für mk-energy, wie für jeden 
anderen Stromversorger, unproblematisch. Die Meldungist ein reiner 
Verwaltungsvorgang ohne Folgekosten.
   Es gibt keinerlei inhaltliche Verbindungen zwischen einer Meldung 
nach §5 EnWG und dem EEG bzw.der Höhe der zu zahlenden EEG-Umlage. 
Entsprechende Aussagen der Pressesprecherin der Bundesnetzagentur 
sind inhaltlich falsch und werden von uns juristisch auf Grund des 
geschäftsschädigenden Medienechos rechtlichverfolgt werden.
   – Das Geschäftsmodell des Contracting in der Energieversorgung 
     (nicht des nur bis zur Stromsteuer-Novelle 2010 mögliche 
     „Scheincontracting“) ist im Energiedienstleistungsgesetz 
     ausdrücklich für Privathaushalte geregelt. Der Aufbau der 
     mk-group mit den Unternehmen mk-power, mk-energy und mk-grid 
     richtet sich nach den Vorgaben des unbundling. Die Prozesse 
     zwischen den Unternehmen richten sich nach der für Contracting 
     geltenden DIN Norm 8930-5.
   Die Aussagen der Pressestelle der Bundesnetzagentur, unser 
Contracting-Modell würde in irgendeiner Form dazu dienen, Teile der 
EEG-Umlage nicht zu bezahlen, ist mit Blick auf unsere bisher 
geleisteten Zahlungen und die laufenden Verfahren eine 
geschäftsschädigende, haltlose Unterstellung, die wir zurückweisen 
und einer rechtlichen Würdigung zuführen werden.
   – In der Berichterstattung einzelner Medien wird intensiv auf 
     einen laufenden Rechtsstreit einzelner Unternehmen der mk-group 
     mit 3 der 4 großen Übertragungsnetzbetreiber eingegangen. Dabei 
     wird seitens der Medien darauf verwiesen, dass die Unternehmen 
     der mk-group zunächst die EEG-Umlage gezahlt haben, die 
     Zahlungen dann allerdings aus rechtlichen Gründenstoppen und 
     Rückstellungen bilden mussten.
   Diesem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: 
Zahlungsbewegungen in Unternehmen der Energiebranche werden 
insbesondere im Bereich Netznutzung und Abgaben voll automatisiert 
abgewickelt. Allein die Zahl von mehr als 1000 Netzbetrieben in 
Deutschland verdeutlicht den Bedarf an einer automatisierten 
Vorgehensweise, die regelmäßig durch Revisionen geprüft wird.
   Diesen Sachverhalt haben wir den interessierten Teilnehmern der 
Pressekonferenz umfangreich erläutert.
   Im Rahmen einer Revision im September 2012 wurde festgestellt, 
dass die Übertragungsnetzbetriebe ihre Invoices (Rechnungen) an das 
falsche Unternehmen der mk-group fakturierten.
   Da der Rechnungsempfänger mk-energy zu keinem Zeitpunkt 
Letztverbraucher belieferte, sondern wie im Contracting üblich den 
Energiedienstleister, war und ist auch die Zahlung der EEG-Umlage 
nicht von diesem Unternehmen (mk-energy) zu erledigen gewesen. Auf 
diesen Umstand wurden die Übertragungsnetzbetreiber mehrmals 
schriftlich hingewiesen mit der Aufforderung, die Invoice an das 
richtige Unternehmen zurichten. Trotz dieser Aufforderungen und 
Erläuterungen erfolgte unverständlicher Weise keine 
Rechnungskorrektur durch die Übertragungsnetzbetreiber, mit denen der
Rechtsstreit ausgetragen wird. Wir haben die falschen Rechnungen der 
Übertragungsnetzbetreiber in der Höhe und in der zwingend notwendigen
korrekten Adressierung moniert.
   Monierte Rechnungen, also Rechnungen, denen ausdrücklich 
widersprochen worden ist, sind juristisch bis zur Einigung oder 
gerichtlichen Klärung des Sachverhalts nicht fällig. Wir erwarten die
juristische Klärung des Sachverhalts und werden selbstverständlich 
alle Zahlungen leisten, wie wir es bei korrekter Rechnungsstellung 
sofort getan hätten.
   Selbstverständlich wurden innerhalb der mk-group von den 
betreffenden Unternehmen vollumfänglich entsprechende Rücklagen gemäß
der kaufmännischen Sorgfalt und Vorsicht gebildet. Die mk-group wird 
sich abgesehen von der obenstehenden Darlegung des eindeutigen 
Sachverhalts bis zur rechtskräftigen Entscheidung nicht an den von 
den Übertragungsnetzbetreibern gewünschten öffentlichen Diskussion 
beteiligen oder gar Prognosen über die Meinungsbildung unabhängiger 
Gerichte abgeben.
   Wir hoffen, dass die Klarstellungen zum Sachverhalt eine sachliche
Berücksichtigung in der Berichterstattung finden.
   Wir betonen zur Sicherheit noch einmal die Tatsache, dass keiner 
der prozessbeteiligten Übertragungsnetzbetriebe über eine fällige 
Rechnung verfügt. Da diese Rechnungen sowohl in der Höhe als 
auchbezüglich des Adressaten falsch sind und pflichtgemäß durch uns 
zurückgewiesenworden sind, handelt es sich um durch Rückstellungen 
abgesicherte nicht fällige Verbindlichkeiten.
   – Auf Grund der Verwendung von 100%  Ökoenergie für das 
     Contractingmodell nutzt die mk-group das sogenannte 
     Grünstromprivileg. Dieses wurde für 2013 fristgerecht bei den 
     Übertragungsnetzbetreibern angemeldet.
   Zu den von den Übertragungsnetzbetreibern geäußerten Zweifeln an 
der Nutzung des Grünstromprivilegs und der in Medien zitierten 
Aussage eines Vertreters der Übertragungsnetzbetriebe, man habe 
keinen Bescheid für die mk-group ausgestellt, erklärte Martin 
Kristek: „Im deutschen Rechtssystem werden Bescheide von öffentlichen
Stellen ausgestellt, nicht von dazu weder befugten noch kompetenten 
Privatunternehmen. Selbstverständlich haben wir keinen Bescheid eines
Übertragungsnetzbetriebs erhalten, weil ein Übertragungsnetzbetrieb 
keine Bescheide ausstellt.
   Die privatwirtschaftlichen Übertragungsnetzbetriebe prüfen noch 
nicht einmal die Angaben der Energieversorgungsunternehmen 
abschließend, auch dazu sind sie schlicht nicht berechtigt und 
mangels Objektivität auch nicht kompetent.
   Der im EEG vorgesehene Ablauf zu diesem Thema Grünstromprivileg 
lautet: Die Prüfung der Grünstromprivilegmengen wird an Hand von 
Herkünften und Nachweisen im Jahresrhythmus durch einen zugelassenen 
Wirtschaftsprüfer vorgenommen. Auch für die betroffenen Unternehmen 
der mk-group übernimmt diese Tätigkeit ein beauftragter 
Wirtschaftsprüfer und wird das Prüfungsergebnis gemäß Gesetz zum 
Fälligkeitsdatum in der vorgeschriebenen Form den 
Übertragungsnetzbetrieben mitteilen.
   Zur Verdeutlichung: Die von Übertragungsnetzbetreibern gestreute 
Unterstellung, wir würden zu Unrecht das Grünstromprivileg 
beanspruchen, weisen wir scharf zurück.“
   – Grundversorgung und ununterbrochene Versorgungssicherheit auch 
     für Care-Energy Kunden, denn wie propagiert wurde, stammt die 
     Unterstellung dass Care-Energy Kunden keine Grundversorgung in 
     Anspruch nehmen können, von Rechtsgutachten welche von einem 
     nicht namentlich genannt werden wollenden großen 
     Energieversorger in Auftrag gegeben wurde – also der Konkurrenz.
   Dieses Rechtsgutachten ist auf Grund völlig falscher 
Grundinformationen erstellt worden und somit falsch, wie sich aus den
Abhandlungen feststellen lässt.
   Die Annahme war, dass Care-Energy in das „Objekt“ des Kunden 
„einzieht“ und den Zählpunkt somit übernimmt. Diese Annahme ist 
falsch, denn korrekt ist, das alle in Versorgung befundenen und 
befindlichen Zählpunkte, auf den Namen des Letztverbrauchers – also 
Endkunden –  beim regionalen Versorgungsnetzbetrieb gemeldet sind. 
Dementsprechend basiert die gesamte Verunsicherungskampagne auf 
falschen Basisinformationen.
   Es wird daher aufgefordert die Auftraggeber und Urheber namentlich
zu nennen, um gegen die „falschen Feststellungen im Rechtsgutachten“ 
vorzugehen und damit die weitere Verbreitung dieser schädigenden 
Falschinformation unterbinden zu können.
Informationen zum Unternehmen: www.care-energy.de
   Care-Energy ist die wichtigste Marke der mk-group Holding in 
Hamburg. Das Unternehmen beschäftigt in Deutschland derzeit rund 
8.517 Care-Energy Energieberater. Care-Energy versorgt derzeit rund 
253.239 zufriedene Kunden ausschließlich mit Öko-Energie und bietet 
als Energiedienstleister in Deutschland Contracting für alle, also 
neben der Industrie und Großgewerbe auch für Privathaushalte und 
kleine Unternehmen, an. Zudem bietet Care-Energy zurzeit den einzigen
Sozialtarif für Energiebezug für bedürftige Haushalte, eine 
kostenlose Energieeffizienzberatung, einen kostengünstigen Bezug von 
energieeffizienten Haushaltsgeräten, Geräte- und Installationsservice
und energieeffiziente Renovierung. Ausgezeichnet wurden die 
Aktivitäten von Care-Energy im Rahmen: Land der Ideen 2011, Best of 
Mittelstand 2012, Clean Tech Media Award 2012 und seit 2013 wird 
Care-Energy vom Verbraucherschutz empfohlen. Care-Energy ist auch 
dieses Jahr beim „GreenTec Awards“ in der Kategorie „Energie“ 
nominiert.
Pressekontakt:
Dkfm. Marc März
marc.maerz@care-energy.de
mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG
mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG
mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG
mk-engineering GmbH & Co KG
neutral commodity clearing GmbH & Co.KG
Energy TV24 GmbH & Co.KG
phG: mk-group Holding GmbH
Vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter:
Martin Richard Kristek (Geschäftsführer phG) 
martin.kristek@care-energy.de
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 40 414 314 858 0
Telefax: +49 (0) 40 414 314 858 9
E-Mail: office@care-energy.de
Post- und Geschäftssitz:
Dessauer Strasse 2-4
20457 Hamburg
Care-Energy Shop Hamburg
Spaldingstrasse 85, 20097 Hamburg
Mo-Fr 09:00 bis 18:00 Uhr 
Care-Energy Shop Berlin
Oldenburger Strasse 6 Ecke Waldenser Strasse 29, 10551 Berlin
Mo-Fr 09:00 bis 18:00 Uhr
