Heizung, Warmwasser und Strom – kluge Köpfe machen 
sich beim Energiebedarf zunehmend unabhängig und setzen auf 
Kraft-Wärme-Kopplung. Doch nach dem Willen der Bundesregierung  
werden Betreiber dafür geeigneter Blockheizkraftwerke (BHKW) künftig 
stärker belastet: voraussichtlich 3,21 Cent pro Kilowattstunde 
beträgt die neue Abgabe beim selbst verbrauchten Strom. Betroffen 
sind alle BHKW-Anlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gehen.
Das sehen Änderungen im „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG) vor.
   Rheingas, führender unabhängiger Anbieter  von BHKW-Lösungen, rät 
daher allen Unternehmen und Hausbesitzern, sich jetzt noch die alten 
gesetzlichen Konditionen zu sichern. Immerhin lassen sich 
Energiekosten mit dem eigenen „Minikraftwerk“ im Heizungskeller um 
bis zu 30 Prozent senken. Die Empfehlung des erfahrenen 
Energiespezialisten aus Brühl: Wer alle Vorteile von 
Kraft-Wärme-Kopplung ohne Abstriche nutzen will, sollte eine geplante
Neuinstallation bis spätestens 30. Mai beauftragen, damit das eigene 
BHKW noch rechtzeitig vor Inkrafttreten der Gesetzesänderungen im 
August in Betrieb genommen werden kann.
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