Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland 
(BUND) hat die Bundesregierung aufgefordert, den zwischen 
verschiedenen Ressorts abgestimmten Gesetzentwurf von 
Bundesagrarminister Christian Schmidt zu Gentechnik-Anbauverboten in 
Deutschland bei der Kabinettssitzung Anfang November zurückzuweisen. 
Bleibe das Gesetz so wie es ist, seien nationale Anbauverbote künftig
nahezu ausgeschlossen. Die dem Gesetzentwurf zugrunde liegende 
EU-Richtlinie gebe den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten, den Anbau 
von Gentech-Pflanzen auf ihrem Territorium zu verbieten. Die 
derzeitige Ausgestaltung des deutschen Gesetzentwurfs schöpfe diesen 
Spielraum jedoch bei Weitem nicht aus.
   „Bei der Umsetzung in deutsches Recht ist das Ziel der 
EU-Richtlinie, nationale Gentech-Anbauverbote zu erlauben, verloren 
gegangen“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Der 
Gesetzentwurf von Agrarminister Schmidt täuscht lediglich vor, 
bundesweite Gentech-Anbauverbote zu ermöglichen. Offensichtlich 
hintertreibt der Agrarminister bundesweite Anbauverbote und macht für
Gentechnik auf unseren Äckern die Tore weit auf“, sagte Weiger.
   In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf kritisiert der BUND die 
hohen Hürden für nationale Anbauverbote. Nach EU-Recht werde jede 
Gentech-Pflanze separat zugelassen. Die einfachste Möglichkeit für 
ein nationales Anbauverbot sei während des laufenden 
EU-Zulassungsverfahrens gegeben. Um jedoch ein solches Verbot 
verhängen zu können, müssten laut Gesetzentwurf nicht nur die 
Mehrheit der Bundesländer, sondern innerhalb von 45 Tagen auch sechs 
Bundesministerien einvernehmlich zustimmen.
   „Mit einer extrem knappen Frist und dem absehbaren Veto des 
traditionell gentechnikfreundlichen Forschungsministeriums wird jedes
nationale Anbauverbot unmöglich gemacht. Es ist grotesk, dass ein 
einziges Ministerium die Macht bekommt, Anbauverbote scheitern zu 
lassen. Die Beteiligung der Ministerien muss aus dem Gesetzentwurf 
gestrichen werden, eine Mehrheit der Länder muss für ein 
Gentech-Anbauverbot ausreichen“, forderte der BUND-Vorsitzende.
   Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf müsse jedes einzelne 
Bundesland für sein Territorium den Anbau von Gentech-Pflanzen 
verbieten, wenn es zu keinem bundesweiten Anbauverbot komme. Dies sei
eine inakzeptable Verlagerung der Verantwortung für Gentechnik-freie 
Äcker auf die Länder.
   Heike Moldenhauer, Gentechnikexpertin des BUND: „Da jedes 
Bundesland Gentech-Anbauverbote ausführlich begründen muss, sind 
Klagen der Gentechnik-Konzerne dagegen sehr wahrscheinlich. Hinzu 
kommt: Verbieten nicht alle Bundesländer jede Gentech-Pflanze, dann 
wird Deutschland zum Gentechnik-Flickenteppich. Die Länder sind einem
permanenten Klagerisiko ausgesetzt und haben einen hohen Aufwand, 
gentechnische Verunreinigungen auf ihrem Territorium zu vermeiden. 
Pollen machen nicht an Ländergrenzen halt, deshalb ist die 
schleichende gentechnische Kontamination von Landwirtschaft und 
Lebensmittelproduktion vorprogrammiert.“
   Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger forderte die SPD auf, umgehend 
zu intervenieren. „Die SPD darf diesen Gesetzentwurf auf keinen Fall 
mittragen und muss auf eine grundsätzliche Neufassung dringen. Es ist
inakzeptabel, die Verantwortung für Gentechnik-Anbauverbote und die 
Klagerisiken allein den Bundesländern aufzubürden. Die SPD-Fraktion 
im Bundestag ist jetzt gefordert, bundesweite Gentech-Anbauverbote 
durchzusetzen. Im Gesetz muss eine zentrale Koordinierungsstelle für 
nationale Anbauverbote verankert werden. Es geht um die 
Gentechnikfreiheit von Landwirtschaft und Lebensmitteln und den 
Schutz von Umwelt und Verbrauchern“, sagte Weiger.
   Die BUND-Stellungnahme zum Entwurf des Gentechnikgesetzes finden 
Sie im Internet unter: www.bund.net/pdf/gentechnikgesetz
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